Sie haben einen Antrag auf Investitionsprämie ein­ge­bracht, ste­hen kurz davor oder wol­len bereits die Abrechnung erstellen?

Egal in wel­chem Stadium Ihres Förderansuchens Sie sich befin­den, am aktu­el­len Stand der Richtlinien und FAQ zu sein, ist für eine posi­ti­ve Zusage wesentlich.

Daher haben wir für Sie die wich­tigs­ten Klarstellungen der kürz­lich ange­pass­ten FAQ kom­pakt zusammengefasst:

Mona-Lisa Heitzmann

Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc rät:

Die aktu­el­len FAQ und eine Anleitung zur Abrechnung fin­den Sie auf der Website der aws. Eine rasche Übersicht über die Anpassungen bie­tet die Version der FAQ im Änderungsmodus.

Für wei­te­re Informationen zur Investitionsprämie lesen Sie unse­ren BG&P‑Newsletter „Klienteninformation kom­pakt“ oder strea­men Sie unser Webinar „BG&P Steuer-Update 2020“.

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc

Berufsanwärterin

mona-lisa.heitzmann@bgundp.com

Wichtige Klarstellungen in den FAQ (Stand 24.11.2020)

  • Allgemeines
  • Private Vermieter und ver­mie­ten­de GmbHs sind antrags­be­rech­tigt, wenn sie unter­neh­me­risch tätig sind. In der Regel kann dies bei gewerb­li­cher Vermietung ange­nom­men wer­den. Kriterium dafür ist u.a. die Vermietung von mehr als fünf Mietgegenständen. Reine Vermögensverwaltung ist wei­ter­hin nicht förderfähig.
  • Bei Gemischt genutz­ten Investitionsgütern ist nur der betrieb­li­che Anteil der Anschaffungskosten för­der­fä­hig. Die Abgrenzung rich­tet sich dabei nach den steu­er­recht­li­chen Grundsätzen. Fahrzeuge müs­sen eine betrieb­li­che Mindestnutzung von 50% aufweisen.
  • Auch GesbR-Gesellschafter kön­nen für Investitionen, die sie bei sich antei­lig akti­viert haben einen Antrag ein­brin­gen. Die GesbR selbst ist auf­grund feh­len­der Rechtsfähigkeit kein för­der­fä­hi­ges Unternehmen.
  • Eine Stornierung von Anträgen ist bis zur Auszahlung der Prämie über den aws Fördermanager oder per E‑Mail (investitionspraemie@aws.at) mög­lich.
  • Auszahlungen wer­den nur auf ein auf das Unternehmen lau­ten­des inlän­di­sches Bankkonto ausbezahlt.
  • Richtig Abrechnen

Insbesondere zur Abrechnung der Investitionsprämie wur­den eini­ge Punkte der FAQ ergänzt und wei­ter aus­ge­führt. Worauf Sie beson­ders ach­ten sollten:

  • Die Abrechnung ist nach Abschluss aller Investitionen eines Antrages (letz­te Inbetriebnahme und voll­stän­di­ge Bezahlung spä­tes­tens bis 28.02.2022 bzw. 2024) bin­nen 3 Monaten
  • Vollständige Bezahlung liegt auch bei Fremdfinanzierung vor, wenn es einen Finanzierungsvertrag gibt (z.B. Kredit‑, Ratenkaufvertrag).
  • Die Abrechnung erfolgt aus­schließ­lich elek­tro­nisch über den aws Fördermanager.
  • Jede Investition ist ein­zeln im aws Fördermanager zu erfas­sen. Anzugeben sind je nach Art der Investition u.a. Bezeichnung, Datum ers­te Maßnahme, Rechnungsdatum, Lieferant, Zahlungsbetrag, Zahlungsdatum, Finanzierungsart und Datum Inbetriebnahme. Bei einer Vielzahl an Rechnungen ist alter­na­tiv der Import einer Excel-Liste mög­lich (nach einer Vorlage der aws).
  • Im Zuge der Abrechnung sind die tat­säch­li­chen Anschaffungskosten laut Rechnung Zahlung (ggf. Abzug von Privatanteilen, Skonto etc.) anzugeben.

Abweichungen zum Antrag sind nicht schäd­lich. z.B. kön­nen ursprüng­lich mit 14% Zuschuss bean­trag­te Investitionen auf 7% geän­dert werden.

  • Belege über die abge­rech­ne­ten Investitionen sind kei­ne vor­zu­le­gen, kön­nen aber im Zuge der Prüfung der Abrechnung von der aws ange­for­dert werden.
  • Für jede geneh­mig­te und abge­rech­ne­te Investition muss im Falle einer Anforderung eine sepa­ra­te Rechnung Sammelrechnungen wer­den nicht akzep­tiert, auch wenn die­se aus­schließ­lich geneh­mig­te Investitionen aus­wei­sen. Umfasst eine Investition meh­re­re Anlagegüter (z.B. Kauf von drei Laptops des­sel­ben Modells) dür­fen die­se in einer Rechnung ange­führt werden.
  • Bei Beauftragung eines Generalunternehmens mit ein­zel­nen Gewerken, sind die den geför­der­ten Gewerken ent­spre­chen­den Teilrechnungen laut Generalunternehmervertrag bei Aufforderung vorzulegen.
  • Fremdsprachige Rechnungen wer­den akzeptiert.
  • Ab einer Zuschusshöhe von EUR 12.000 ist das Abrechnungsformular neben den ver­tre­tungs­be­fug­ten Personen des antrag­stel­len­den Unternehmens auch vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu unterzeichnen.
  • Nachträgliche Änderungen der Abrechnung sind nicht möglich.
  • Zur Auszahlung der Prämie (Einmalzahlung) kommt es erst nach posi­ti­ver Prüfung der Abrechnung. Eine Ausnahme gibt es ledig­lich für Investitionsvolumen von über EUR 20 Mio.