Die Vielzahl an Antragstellungen kurz vor Fristende im Februar hat zur mas­si­ven Überlastung des aws Fördermanagers geführt. Einige Antragsteller konn­ten den Antrag auf Investitionsprämie nur vor­läu­fig mit­tels Excelsheet per E‑Mail einreichen.

Investitionsprämie

Waren Sie einer die­ser Antragsteller? Wir haben für Sie das Wichtigste zur Vervollständigung Ihres Antrages aufgelistet:

 

  1.   Wurde der Antrag als Excelsheet per E‑Mail ein­ge­bracht, ist jeden­falls eine Nacherfassung über den aws Fördermanager Eine Vervollständigung per E‑Mail oder in Papier ist nicht möglich.
  2.  Für die Nacherfassung muss ein neu­er Antrag mit Angabe des per Mail zuge­sen­de­ten Nacherfassungscodes ange­legt wer­den („aws Investitionsprämie – Nacherfassung“). Bereits vor 28.02.2021 ange­leg­te und nicht  abge­sen­de­te Anträge kön­nen nicht ver­wen­det werden.
  3.  Frist zur Nacherfassung: 21 Tage ab Erhalt des Nacherfassungscodes. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
    Mona-Lisa Heitzmann

    Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann rät:

    Sollten Sie noch kei­ne E‑Mail der aws mit einem Nacherfassungscode erhal­ten haben, emp­fiehlt sich ein Blick in den Spam-Ordner Ihres Postfachs, um ein Fristversäumnis zu vermeiden.

    Ausführliche Informationen zur Nacherfassung fin­den Sie in den ent­spre­chen­den FAQ und der Schritt-für-Schritt-Anleitung der aws.

    Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

     

    Mona-Lisa Heitzmann, MA 

    Berufsanwärterin

    Mona-Lisa.Heitzmann@bgundp.com