Die Vielzahl an Antragstellungen kurz vor Fristende im Februar hat zur massiven Überlastung des aws Fördermanagers geführt. Einige Antragsteller konnten den Antrag auf Investitionsprämie nur vorläufig mittels Excelsheet per E‑Mail einreichen.
Waren Sie einer dieser Antragsteller? Wir haben für Sie das Wichtigste zur Vervollständigung Ihres Antrages aufgelistet:
- Wurde der Antrag als Excelsheet per E‑Mail eingebracht, ist jedenfalls eine Nacherfassung über den aws Fördermanager Eine Vervollständigung per E‑Mail oder in Papier ist nicht möglich.
- Für die Nacherfassung muss ein neuer Antrag mit Angabe des per Mail zugesendeten Nacherfassungscodes angelegt werden („aws Investitionsprämie – Nacherfassung“). Bereits vor 28.02.2021 angelegte und nicht abgesendete Anträge können nicht verwendet werden.
- Frist zur Nacherfassung: 21 Tage ab Erhalt des Nacherfassungscodes. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann rät:
Sollten Sie noch keine E‑Mail der aws mit einem Nacherfassungscode erhalten haben, empfiehlt sich ein Blick in den Spam-Ordner Ihres Postfachs, um ein Fristversäumnis zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zur Nacherfassung finden Sie in den entsprechenden FAQ und der Schritt-für-Schritt-Anleitung der aws.
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Mona-Lisa Heitzmann, MA
Berufsanwärterin
Mona-Lisa.Heitzmann@bgundp.com