Die aws ver­öf­fent­licht lau­fend neue Informationen zur Fördervoraussetzung und Abwicklung der Investitionsprämie. Wir haben für Sie die wich­tigs­ten aktu­el­len Klarstellungen und Fristen zusammengefasst:

Investitionsprämie

1)       Frist für ers­te Maßnahme endet mit 31.05.2021

Haben Sie bereits für alle in Ihrem Antrag ange­führ­ten Investitionen eine ers­te Maßnahme gesetzt? Wenn nein, besteht noch bis 31.05.2021 die Möglichkeit dazu.

Wird die Frist ver­säumt, ist die betrof­fe­ne Investition nicht för­der­fä­hig und kann in der Abrechnung nicht berück­sich­tigt werden.

Als ers­te Maßnahme gel­ten u.a. Bestellung, Anzahlung, Rechnungsausstellung, Beginn von Leistungen oder Abschluss eines Kaufvertrags.

Achtung: Nicht jede Investition, für die bis 31.05.2021 eine ers­te Maßnahme getä­tigt wird, ist auch für die Investitionsprämie rele­vant. Ausschließlich jene Investitionen, die bereits im Antrag berück­sich­tigt wur­den, kön­nen geför­dert werden.

 

2)        Neue FAQ (Stand 21.04.2021)

Folgende Klarstellungen wur­den in den neu­en FAQ ergänzt:

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter sind för­der­bar, wenn sie abge­schrie­ben werden.
  • Fahrzeuge sind nur för­der­fä­hig, wenn Sie min. zu 50% betrieb­lich genutzt wer­den. Dies gilt auch für Dienstnehmerfahrzeuge mit klei­nem und gro­ßem Sachbezug.
  • Sammelrechnungen sind nicht schäd­lich, solan­ge die geför­der­ten Investitionen klar ersicht­lich und ein­deu­tig einem Förderprozentsatz (7 % bzw. 14%) zuor­den­bar sind.
  • Umfasst die ein­ge­reich­te Investition auch Anschaffungsnebenkosten, kön­nen die­se mit dem Anlagegut akti­viert wer­den. Die Zusammensetzung des akti­vier­ten Betrags ist im Anlagenverzeichnis nach­voll­zieh­bar zu dokumentieren.
  • Die Frist für die Abrechnung wur­de aus den FAQ gestri­chen. Es ist emp­feh­lens­wert, die Abrechnung nach Inbetriebnahme und Bezahlung aller im Antrag ange­führ­ten Investitionen so rasch als mög­lich durchzuführen.
Mona-Lisa Heitzmann

Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann rät:

Die Änderung der Richtlinien sowie die Budgeterhöhung ste­hen noch aus. Es kommt daher wei­ter­hin zur Verzögerung von Zusagen und Auszahlungen.

Sie sind sich unsi­cher über den Stand Ihres Förderansuchens? Im aws Fördermanager kön­nen Sie den Status Ihres Antrags ein­se­hen. Sobald hier „Aufrechter Vertrag“ zu lesen ist, kön­nen Sie Ihren Antrag abrech­nen und die Auszahlung beantragen.

Alle Informationen zur Abrechnung

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

 

Mona-Lisa Heitzmann, MA 

Berufsanwärterin

Mona-Lisa.Heitzmann@bgundp.com