Der Fixkostenzuschuss Phase I soll für 3 Monate des Zeitraumes 16. März bis 15. September 2020 den Unternehmen einen Teil ihrer Fixkosten ersetzen und finanzielle Einbußen durch die Coronakrise abmildern. Durch eine hohe Bürokratie in der Antragstellung wurde diese oft nach hinten verschoben und von vielen Steuerpflichtigen noch nicht durchgeführt.
Unser Experten, Laura Krenn, Lisa-Maria Wasserfall und Gernot Kurzmann meinen:
Wir können ausschließlich auf Anfrage und mit den entsprechenden Unterlagen eine Antragstellung durchführen!
Laura Krenn
Berufsanwärterin
Mag. Lisa-Maria Wasserfall
Berufsanwärterin
Mag. Gernot Kurzmann
Berufsanwärter
Antragsberechtigt sind operative Unternehmen, die im oben genannten Zeitraum bzw. in einzelnen Monaten davon einen Corona bedingten Umsatzausfall von mindestens 40% erlitten haben. Weitere Voraussetzungen werden bei Antragstellung überprüft.
Antragsfrist und Unterlagenbereitstellung
Die endgültige Frist für die Beantragung des Fixkostenzuschuss Phase I ist der 31. August 2021. Sollten Sie die Antragsvoraussetzung erfüllen oder sollen wir dies für Sie überprüfen, bitten wir Sie, uns bis spätestens 31. Juli 2021 die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir die Bearbeitung durchführen können.
Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz Antragsfrist 31.12.2021
Eine weitere Hilfsmaßnahme ist der Fixkostenzuschuss 800.000, der für die Zeiträume
15. September 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden kann.
Sollte Ihr Unternehmen im Zeitraum 15. September 2020 bis 30. Juni 2021 oder in einzelnen Monaten davon einen Verlust erlitten haben, kann dieser auch teilweise ersetzt werden. Die Voraussetzung für beide Hilfsmaßnahmen ist ein Umsatzausfall für den Beantragungs-zeitraum von mind. 30%.
Diese Anträge sind ab 1. Juli 2021 für den gesamten Zeitraum möglich. Für eine Berechnung der Beihilfen und eine optimale Antragstellung bitten wir auch für diese Zeiträume bereits um Bereitstellung der Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen.