Der Fixkostenzuschuss Phase I soll für 3 Monate des Zeitraumes 16. März bis 15. September 2020 den Unternehmen einen Teil ihrer Fixkosten erset­zen und finan­zi­el­le Einbußen durch die Coronakrise abmil­dern. Durch eine hohe Bürokratie in der Antragstellung wur­de die­se oft nach hin­ten ver­scho­ben und von vie­len Steuerpflichtigen noch nicht durchgeführt.

Unser Experten, Laura Krenn, Lisa-Maria Wasserfall und Gernot Kurzmann meinen:

Wir kön­nen aus­schließ­lich auf Anfrage und mit den ent­spre­chen­den Unterlagen eine Antragstellung durchführen!

Christian Grossek

Laura Krenn

Berufsanwärterin

laura.krenn@bgundp.com

Mag. Lisa-Maria Wasserfall

Berufsanwärterin

lisa.wasserfall@bgundp.com

Mag. Gernot Kurzmann

Berufsanwärter

gernot.kurzmann@bgundp.com

Antragsberechtigt sind ope­ra­ti­ve Unternehmen, die im oben genann­ten Zeitraum bzw. in ein­zel­nen Monaten davon einen Corona beding­ten Umsatzausfall von min­des­tens 40% erlit­ten haben. Weitere Voraussetzungen wer­den bei Antragstellung überprüft.

Antragsfrist und Unterlagenbereitstellung 

Die end­gül­ti­ge Frist für die Beantragung des Fixkostenzuschuss Phase I ist der 31. August 2021. Sollten Sie die Antragsvoraussetzung erfül­len oder sol­len wir dies für Sie über­prü­fen, bit­ten wir Sie, uns bis spä­tes­tens 31. Juli 2021 die Unterlagen zur Verfügung zu stel­len, damit wir die Bearbeitung durch­füh­ren können.

Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz Antragsfrist 31.12.2021

Eine wei­te­re Hilfsmaßnahme ist der Fixkostenzuschuss 800.000, der für die Zeiträume
15. September 2020 bis 30. Juni 2021 bean­tragt wer­den kann.

Sollte Ihr Unternehmen im Zeitraum 15. September 2020 bis 30. Juni 2021 oder in ein­zel­nen Monaten davon einen Verlust erlit­ten haben, kann die­ser auch teil­wei­se ersetzt wer­den. Die Voraussetzung für bei­de Hilfsmaßnahmen ist ein Umsatzausfall für den Beantragungs-zeitraum von mind. 30%.

Diese Anträge sind ab 1. Juli 2021 für den gesam­ten Zeitraum mög­lich. Für eine Berechnung der Beihilfen und eine opti­ma­le Antragstellung bit­ten wir auch für die­se Zeiträume bereits um Bereitstellung der Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen.