Mit der am 29. Juli 2021 erlas­se­nen Richtlinie geht der Härtefallfonds in die drit­te Runde. Die Antragstellung ist wie gewohnt auf der Homepage der Wirtschaftskammer ab 02. August 2021 mög­lich (HIER kom­men Sie direkt zur Antragstellung)

Christian Grossek

Unsere Expertin, Ljubica Kacavenda rät:

Für die Antragstellung ist Ihre per­sön­li­che Handy-Signatur erfor­der­lich, das ist ein ech­ter Nachteil, nur noch Sie selbst kön­nen die Anträge tat­säch­lich einbringen.

Die Handy-Signatur kann bei­spiels­wei­se elek­tro­nisch über FinanzOnline (sie­he Link HIER) oder per­sön­lich in einer Registrierungsstelle oder beim Finanzamt in ganz Österreich akti­viert wer­den (HIER fin­den Sie die Liste der Registrierungsstellen in Ihrer Nähe). Handeln Sie rasch, damit Sie wegen der feh­len­den Handy Signatur nicht eine Frist versäumen!

Ljubica Kacavenda

Team Steuerberatung

ljubica.kacavenda@bgundp.com

Endlich erfolg­te nun auch für die­se Förderung die Umstellung auf den Kalendermonat. Die ein­zel­nen Anträge kön­nen inner­halb fol­gen­der Fristen gestellt werden:

Betrachtungszeitraum

Frist für die Antragstellung

1.7.2021 bis 31.7.2021 (Kalendermonat Juli)

2. August bis einschließlich

31. Oktober 2021

1.8.2021 bis 31.8.2021 (Kalendermonat August)

1. September bis einschließlich

31. Oktober 2021

1.9.2021 bis 30.9.2021 (Kalendermonat September)

1. Oktober bis einschließlich

31. Oktober 2021

Es ist für jeden Zeitraum geson­dert ein Antrag ein­zu­brin­gen.

Wie sich die Phase 2 von der Phase 3 unterscheidet:

  • Das Hochladen eines Identitätsnachweises ist nicht mehr not­wen­dig, da nun die Antragstellung aus­schließ­lich mit­tels per­sön­li­cher digi­ta­ler Handy-Signatur mög­lich ist.
  • Für die wirt­schaft­lich signi­fi­kan­te Bedrohung durch die COVID-19 Pandemie sind man­gels aktu­el­ler Betretungsverbote nur noch fol­gen­de Punkte zu überprüfen 
    • Es ist noch immer ein Umsatzeinbruch in Höhe von mind. 50% zum Vergleichszeitraum 2019 gege­ben oder
    • es kön­nen die lau­fen­den Kosten nicht gedeckt werden.
  • Der monat­li­che Mindestförderbetrag beträgt nun € 600 (statt bis­her € 1.100), der monat­li­che maxi­ma­le Förderbetrag € 2.000.
  • Damit der Zeitraum vom 16.06.2021 bis 30.06.2021 nicht „ver­lo­ren“ geht, wird im Betrachtungszeitraum Juli 2021 die Förderung pau­schal um 50% erhöht und beträgt somit min­des­tens € 900 und maxi­mal € 3.000.
  • Weiterhin ist es erfor­der­lich, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung und wäh­rend des Betrachtungszeitraumes selb­stän­dig unter­neh­me­risch tätig sind und es dür­fen nicht gleich­zei­tig Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezo­gen werden