Mit der am 29. Juli 2021 erlassenen Richtlinie geht der Härtefallfonds in die dritte Runde. Die Antragstellung ist wie gewohnt auf der Homepage der Wirtschaftskammer ab 02. August 2021 möglich (HIER kommen Sie direkt zur Antragstellung)
Unsere Expertin, Ljubica Kacavenda rät:
Für die Antragstellung ist Ihre persönliche Handy-Signatur erforderlich, das ist ein echter Nachteil, nur noch Sie selbst können die Anträge tatsächlich einbringen.
Die Handy-Signatur kann beispielsweise elektronisch über FinanzOnline (siehe Link HIER) oder persönlich in einer Registrierungsstelle oder beim Finanzamt in ganz Österreich aktiviert werden (HIER finden Sie die Liste der Registrierungsstellen in Ihrer Nähe). Handeln Sie rasch, damit Sie wegen der fehlenden Handy Signatur nicht eine Frist versäumen!
Ljubica Kacavenda
Team Steuerberatung
Endlich erfolgte nun auch für diese Förderung die Umstellung auf den Kalendermonat. Die einzelnen Anträge können innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
Betrachtungszeitraum |
Frist für die Antragstellung |
1.7.2021 bis 31.7.2021 (Kalendermonat Juli) |
2. August bis einschließlich 31. Oktober 2021 |
1.8.2021 bis 31.8.2021 (Kalendermonat August) |
1. September bis einschließlich 31. Oktober 2021 |
1.9.2021 bis 30.9.2021 (Kalendermonat September) |
1. Oktober bis einschließlich 31. Oktober 2021 |
Es ist für jeden Zeitraum gesondert ein Antrag einzubringen.
Wie sich die Phase 2 von der Phase 3 unterscheidet:
- Das Hochladen eines Identitätsnachweises ist nicht mehr notwendig, da nun die Antragstellung ausschließlich mittels persönlicher digitaler Handy-Signatur möglich ist.
- Für die wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch die COVID-19 Pandemie sind mangels aktueller Betretungsverbote nur noch folgende Punkte zu überprüfen
- Es ist noch immer ein Umsatzeinbruch in Höhe von mind. 50% zum Vergleichszeitraum 2019 gegeben oder
- es können die laufenden Kosten nicht gedeckt werden.
- Der monatliche Mindestförderbetrag beträgt nun € 600 (statt bisher € 1.100), der monatliche maximale Förderbetrag € 2.000.
- Damit der Zeitraum vom 16.06.2021 bis 30.06.2021 nicht „verloren“ geht, wird im Betrachtungszeitraum Juli 2021 die Förderung pauschal um 50% erhöht und beträgt somit mindestens € 900 und maximal € 3.000.
- Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Betrachtungszeitraumes selbständig unternehmerisch tätig sind und es dürfen nicht gleichzeitig Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden