Unser Experte, Patrick Zirkl rät:
Damit Sie sich im Förderdschungel nicht verlieren, empfehlen wir Ihnen eine Beratung mit unseren Förderexperten. Gerne überprüfen wir für Sie auf welche Förderungen Anspruch besteht und informieren Sie über weitere spannende Beihilfen, wie etwa der Schutzschirm für Veranstaltungsagenturen und Eventplaner oder den Härtefallfonds.
Patrick Zirkl, BSc
Team Steuerberatung
patrick.zirkl@bgundp.com
Corona-Kurzarbeit
Die Corona-Kurzarbeit Phase 5 gilt ab 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens jeweils 6 Monaten.
Neu ist, dass es zwei Schienen der Kurzarbeit gibt, eine für besonders betroffenen Betriebe (bis 31.12.2021 befristet) und die andere für die übrigen Betriebe. Für letztere wird die Beihilfe gegenüber der Phase 4 um 15% reduziert und beträgt damit 85% der bisher ausbezahlten Beihilfe. Besonders betroffene Betriebe (ab 50% Umsatzrückgang im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 oder Betriebe mit Betretungsverbot) erhalten bis längstens 31.12.2021 weiterhin die ungekürzte Beihilfe.
Fixkostenzuschuss I
Der Fixkostenzuschuss I kann seit dem 20. Mai 2020 (spätestens aber bis 31. August 2021!) online beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 15. September 2020 Umsatzausfälle von mindestens 40% haben.
Fixkostenzuschuss 800.000
Seit 23. November 2020 (spätestens aber bis 31. Dezember 2021!) kann online ein Antrag für einen FKZ 800.000 eingebracht werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30% haben.
Nimmt der Antragsteller den FKZ 800.000 in Anspruch, darf kein Verlustersatz gewährt werden (außer bereits erhaltene Zahlungen aus dem FKZ 800.000 werden zurückgezahlt oder auf einen etwaig zustehenden Verlustersatz angerechnet).
Verlustersatz
Für den Verlustersatz kann seit dem 16. Dezember 2020 (bis spätestens 31. Dezember 2021) ein Antrag eingebracht werden.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30% haben.
NEU ab 16. August: Verlängerung des Verlustersatzes
Ab 16. August 2021 können Sie bis spätestens 30. Juni 2022 einen Antrag für den verlängerten Verlustersatz einbringen.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 und 31. Dezember 2021 Umsatzausfälle von mindestens 50% (bisher 30%) haben.
Unverändert zum ersten Verlustersatz bleibt die Vorgangsweise zur Ermittlung des maßgeblichen Verlustes, sowie die Ersatzhöhe des Verlustes in Höhe von 70% bzw. für Klein- und Kleinstunternehmen mit 90% der ermittelten Bemessungsgrundlage.
Für die Berechnung des zu beantragenden Umsatzausfalls stehen maximal sechs Betrachtungszeiträume von Juli bis Dezember 2021 zur Verfügung, die jedoch zeitlich zusammenhängen müssen. Der Umsatzausfall ergibt sich aus dem Vergleich zu den jeweils entsprechenden Kalendermonaten des Jahres 2019.
Die Auszahlung erfolgt in bis zu zwei Tranchen wobei die erste Tranche 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes beträgt. In der zweiten Tranche erfolgt bei Endabrechnung des verlängerten Verlustersatzes dann die Auszahlung des Restbetrags. Der Antrag ist mit einer Bestätigung eines Steuerberaters einzureichen.
Ausfallsbonus I
Seit 16. Februar 2021 können Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall monatlich Anträge für Ausfallsboni stellen.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40% haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2020, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist Juni 2021.
NEU ab 16. August: Ausfallsbonus II
Zur weiteren Unterstützung der Wirtschaft wurde der Ausfallsbonus für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall verlängert. Ab 16. August 2021 kann man einen Antrag für einen Ausfallsbonus II über FinanzOnline stellen.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50% haben. Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums entsprechende Kalendermonat des Kalenderjahres 2019.
Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021 und der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021.
Die Höhe des Ausfallsbonus II ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10%–40%) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war (Eine Liste der Branchenkategorisierung finden Sie auf der Homepage fixkostenzuschuss.at). Der Ausfallsbonus II ist mit maximal € 80.000 pro Kalendermonat gedeckelt.
Der Ausfallsbonus II kann solange gewährt werden bis der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von € 1.800.000 abzüglich eventuell erhaltener sonstiger finanzieller Beihilfen erreicht ist.
Folgende Förderungen müssen bei der Berechnung des noch zulässigen Höchstbetrages abgezogen werden:
• Gewährter Lockdown-Umsatzersatz I oder II (direkt oder indirekt)
• Fixkostenzuschuss 800.000
• Ausfallsbonus I und Ausfallsbonus II
• 100%-Haftungen zur Bewältigung der Covid-19-Krise von aws oder ÖHT
• Bestimmte Zuschüsse aus dem Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (NPO- Unterstützungsfonds)
• Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds
NEU: Verlängerung der Überbrückungsgarantie
Die Richtlinien zur aws Überbrückungsgarantie wurden bis zum 31.12.2021 verlängert. Anträge könnten in gewohnter Weise ab sofort und bis zum 15.12.2021 über den aws Fördermanager gestellt werden.
Anträge können nur über Banken eingereicht werden. Einlangende, vollständige Garantieanträge werden sodann in einem Schnellverfahren genehmigt.
Kompakte Darstellung der wesentlichen Termine und Fristen:
Corona-Kurzarbeit:
01.07.2021 bis 30.06.2022
Fixkostenzuschuss I:
20.05.2020 bis 31.08.2021
Fixkostenzuschuss 800.000:
23.11.2020 bis 31.12.2021
Verlustersatz:
16.12.2021 bis 31.12.2021
Verlängerung des Verlustersatzes:
Tranche 1: Ab 16.08.2021 bis 31.12.2021
Tranche 2: Ab 01.01.2022 bis 30.06.2022
Ausfallsbonus I:
Mai 2021: 16.06.2021 – 15.08.2021
Juni 2021: 16.07.2021 – 15.09.2021
Ausfallsbonus II:
Juli 2021: 16.08.2021 – 15.11.2021