Wie bereits im Jänner informiert, ergeben sich durch die Neuorganisation der Finanzverwaltung und der damit zusammenhängenden Zusammenlegungen für viele Steuerpflichtige neue Zuordnungen zu anderen Dienststellen und somit auch neue Bankverbindungen.
Unsere Expertin, Karin Schloffer rät:
Kontrollieren Sie insbesondere die gespeicherten Daten im Telebanking und löschen Sie bewusst die alten Bankverbindungen raus. So kann nicht versehentlich das alte Finanzamt ausgewählt werden!
Karin Schloffer
Teamleiterin Office
Das BM für Finanzen hat festgestellt, dass eine noch immer erhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte Finanzamts Konto durchgeführt wird. Bis dato wurden diese Überweisungen von der BAWAG P.S.K entgegengenommen und manuell dem jeweils korrektem Konto bei der Finanz gutgeschrieben.
Das Finanzamt hat uns nun darüber informiert, dass ab 30. September solche Fehlüberweisungen nicht mehr angenommen werden und an den Auftraggeber zurücküberwiesen werden. Als Folge können Säumnisfolgen entstehen, weil die Zahlung ab Fälligkeit nicht innerhalb der dreitägigen Respirofrist beim Finanzamt einlangt.
Hier nochmals eine Zusammenfassung der „gelöschten“ Finanzämter und der neuen Bankverbindungen:
Achtung: alle anderen Finanzämter haben natürlich ihre Bankverbindungen beibehalten. Das neu eingerichtete Finanzamt für Großbetriebe hat folgenden IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.