Wie bereits im Jänner infor­miert, erge­ben sich durch die Neuorganisation der Finanzverwaltung und der damit zusam­men­hän­gen­den Zusammenlegungen für vie­le Steuerpflichtige neue Zuordnungen zu ande­ren Dienststellen und somit auch neue Bankverbindungen.

Karin Schloffer

Unsere Expertin, Karin Schloffer rät:

Kontrollieren Sie ins­be­son­de­re die gespei­cher­ten Daten im Telebanking und löschen Sie bewusst die alten Bankverbindungen raus. So kann nicht ver­se­hent­lich das alte Finanzamt aus­ge­wählt werden!

Karin Schloffer

Teamleiterin Office

karin.schlofferl@bgundp.com

Das BM für Finanzen hat fest­ge­stellt, dass eine noch immer erheb­li­che Anzahl von Überweisungen an das alte Finanzamts Konto durch­ge­führt wird. Bis dato wur­den die­se Überweisungen von der BAWAG P.S.K ent­ge­gen­ge­nom­men und manu­ell dem jeweils kor­rek­tem Konto bei der Finanz gutgeschrieben.

Das Finanzamt hat uns nun dar­über infor­miert, dass ab 30. September sol­che Fehlüberweisungen nicht mehr ange­nom­men wer­den und an den Auftraggeber zurück­über­wie­sen wer­den. Als Folge kön­nen Säumnisfolgen ent­ste­hen, weil die Zahlung ab Fälligkeit nicht inner­halb der drei­tä­gi­gen Respirofrist beim Finanzamt einlangt.

Hier noch­mals eine Zusammenfassung der „gelösch­ten“ Finanzämter und der neu­en Bankverbindungen:

 

Achtung: alle ande­ren Finanzämter haben natür­lich ihre Bankverbindungen bei­be­hal­ten. Das neu ein­ge­rich­te­te Finanzamt für Großbetriebe hat fol­gen­den IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.