Sie haben Ihren Antrag auf Investitionsprämie erfolg­reich ein­ge­reicht und einen auf­rech­ten Fördervertrag? Dann fehlt Ihnen zur Auszahlung der Prämie als letz­ter Schritt die frist­ge­rech­te Abrechnung


Achtung: Wird die Abrechnung nicht frist­ge­recht vor­ge­nom­men, ver­fällt der Antrag auf Investitionsprämie.

Das Wichtigste zur Abrechnung auf einen Blick (Stand Richtlinien 28.05.2021):

  • Abrechnungsfrist: 3 Monate
  • Start Abrechnungsfrist: Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem alle im Antrag ange­führ­ten Investitionen in Betrieb genom­men und bezahlt sind.
  • Letztmöglicher Tag der Abrechnung: Da alle Investitionen mit 28.02.2023 in Betrieb genom­men und bezahlt sein müs­sen, endet die Abrechnungsfrist spä­tes­tens mit 31.05.2023
  • Bestätigung Steuerberater: Ab einer bean­trag­ten Zuschusshöhe von EUR 12.000 je Antrag ist der Abrechnung eine Bestätigung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter beizulegen.
  • Durchführung Abrechnung: Ausschließlich über den Fördermanager der aws
Mona-Lisa Heitzmann

Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann rät:

Die Abrechnungsfrist von 3 Monaten ist grund­sätz­lich nicht ver­län­ger­bar. Nur in Ausnahmefällen wer­den bei Fristversäumnis Verlängerungen gewährt. Einen Rechtsanspruch dar­auf gibt es jedoch nicht.

Beispiel: Die zeit­lich vor­letz­te Investition eines Antrags wird am 15.09.2022 in Betrieb genom­men und bezahlt. Der Abschluss der letz­ten Investition des Antrags ist mit Februar 2023 geplant. Wird die letz­te Investition zwar bezahlt aber wider Erwarten auf Grund von Lieferschwierigkeiten nicht in Betrieb genom­men, ist für die Abrechnungsfrist auf die Investition im September abzu­stel­len. Die 3‑Monatsfrist zur Abrechnung wäre in die­sem Fall im Dezember 2022 abgelaufen. 

In Fällen mit hohen Fördersummen emp­fiehlt es sich mit der aws Kontakt auf­zu­neh­men und eine Verlängerung der Antragsfrist zumin­dest für alle recht­zei­tig vor 28.02.2023 abge­schlos­se­ne Investitionen zu bean­tra­gen. Dabei ist der Sachverhalt zu schil­dern und eine Bestätigung des Lieferanten vor­zu­le­gen, dass die­sem eine recht­zei­ti­ge Lieferung nicht mög­lich war.

Detaillierte Informationen und Anleitungen zur Abrechnung fin­den Sie unter www.aws.at.

 

Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc

Berufsanwärterin

mona-lisa.heitzmann@bgundp.com