Sie haben Ihren Antrag auf Investitionsprämie erfolgreich eingereicht und einen aufrechten Fördervertrag? Dann fehlt Ihnen zur Auszahlung der Prämie als letzter Schritt die fristgerechte Abrechnung
Achtung: Wird die Abrechnung nicht fristgerecht vorgenommen, verfällt der Antrag auf Investitionsprämie.
Das Wichtigste zur Abrechnung auf einen Blick (Stand Richtlinien 28.05.2021):
- Abrechnungsfrist: 3 Monate
- Start Abrechnungsfrist: Die Abrechnungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem alle im Antrag angeführten Investitionen in Betrieb genommen und bezahlt sind.
- Letztmöglicher Tag der Abrechnung: Da alle Investitionen mit 28.02.2023 in Betrieb genommen und bezahlt sein müssen, endet die Abrechnungsfrist spätestens mit 31.05.2023
- Bestätigung Steuerberater: Ab einer beantragten Zuschusshöhe von EUR 12.000 je Antrag ist der Abrechnung eine Bestätigung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter beizulegen.
- Durchführung Abrechnung: Ausschließlich über den Fördermanager der aws
Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann rät:
Die Abrechnungsfrist von 3 Monaten ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Nur in Ausnahmefällen werden bei Fristversäumnis Verlängerungen gewährt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Beispiel: Die zeitlich vorletzte Investition eines Antrags wird am 15.09.2022 in Betrieb genommen und bezahlt. Der Abschluss der letzten Investition des Antrags ist mit Februar 2023 geplant. Wird die letzte Investition zwar bezahlt aber wider Erwarten auf Grund von Lieferschwierigkeiten nicht in Betrieb genommen, ist für die Abrechnungsfrist auf die Investition im September abzustellen. Die 3‑Monatsfrist zur Abrechnung wäre in diesem Fall im Dezember 2022 abgelaufen.
In Fällen mit hohen Fördersummen empfiehlt es sich mit der aws Kontakt aufzunehmen und eine Verlängerung der Antragsfrist zumindest für alle rechtzeitig vor 28.02.2023 abgeschlossene Investitionen zu beantragen. Dabei ist der Sachverhalt zu schildern und eine Bestätigung des Lieferanten vorzulegen, dass diesem eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich war.
Detaillierte Informationen und Anleitungen zur Abrechnung finden Sie unter www.aws.at.
Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc
Berufsanwärterin