Personal halten und nach dem Lockdown durchstarten – die Sozialpartner einigen sich mit der Bundesregierung auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket
Wenden Sie sich an unsere Expertin Nicole Weber bzw. unseren Experten Adnan Dambo, wenn Sie von der Schließung betroffen sind. Sie werden Ihre Fragen gerne beantworten.
Nicole Weber
Teamleiterin Personalmanagement
Adnan Dambo
Teamleiter Personalmanagement
Ziel des Maßnahmenpakets ist
- Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit zu sichern;
- Mitarbeiter/innen besser zu stellen, die in der Kurzarbeit besonders viel Einkommen verlieren;
- Saisonbetriebe beim Start in die Wintersaison zu unterstützen.
Die wichtigsten Neuerungen zur Kurzarbeit Phase 5 in der Kurzarbeitsrichtlinie
(vorbehaltlich der gesetzlich erforderlichen Bestätigung durch die Aufsichtsministerien)
Förderhöhe und Förderdauer
- Die erhöhte Beihilfenhöhe von 100% für besonders betroffene Unternehmen wird bis 03.2022 verlängert.
Besonders betroffene Unternehmen sind jene, die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzrückgang von mindestens 50% hatten bzw. von einem nach dem 31.07.2021 verordneten Betretungsverbot betroffen sind.
- Die Dauer der Beihilfengewährung darf sechs Monate nicht überschreiten und muss spätestens am 30.06.2022 enden, kann jedoch bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten verlängert werden. Für Betriebe, die bereits seit April 2020 in Kurzarbeit sind, endet die Kurzarbeit daher am 31.03.2022.
Verfahren
- Verlängerung der Antragsfrist – Kurzarbeitsprojekte mit einem Beginn während der Zeit eines verordneten Betretungsverbots können bis zu 4 Wochen rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden.
- Entfall der verpflichtenden Beratung für Unternehmen, die im Zeitraum 01.04. bis 30.06.2021 nicht in Kurzarbeit waren und die Kurzarbeit vor Ablauf des 31.01.2022 einführen wollen.
- Die Möglichkeit, Anträge auf Grund der geänderten Richtlinien zu stellen, wird ab 6. Dezember 2021 möglich sein.
- Die Verpflichtung, mindestens 50% der Ausfallszeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Aus- und Weiterbildung zu nutzen, entfällt für die Monate November und Dezember 2021.
- Die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch Steuerberater (usw.) bestätigen zu lassen, entfällt für vom Lockdown direkt betroffene Unternehmen sowie für alle Unternehmen, die Kurzarbeit nur für die Zeit des Lockdowns beantragen.
- Zu verwenden ist die Sozialpartnervereinbarung 10.0 (oder höher)
Starthilfe für Saisonbetriebe
(vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission)
Die Starthilfe für Saisonbetriebe wird zur Überbrückung des für die Kurzarbeit fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit geschaffen.
- Förderbar sind alle vom Lockdown besonders betroffenen Unternehmen, die Saisonbetriebe führen.
- Die zu fördernde Person nimmt ein voll versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei einem Saisonbetrieb zwischen 03.11.2021 und 12.12.2021 (in OÖ bis 17.12.2021) auf und hat ihren Wohnsitz in Österreich.
- Gefördert werden 65% der Bemessungsgrundlage, das ist das laufende Bruttoentgelt plus 50% für Lohnnebenkosten.
- Der Antrag wird voraussichtlich ab 10.01.2022 bis 31.01.2022 über das eAMS-Konto zu stellen sein.
Erhöhte Vergütung für Trinkgeld
Um den Einkommensverlust von Arbeitnehmern in Trinkgeldbranchen während der Kurzarbeit auszugleichen, kann die Bemessungsgrundlage für die Vergütung vom Arbeitgeber im Dezember 2021 um 5% erhöht werden. Dem Arbeitgeber wird eine entsprechend höhere Kurzarbeitsbeihilfe durch das AMS ausbezahlt.
500 € Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende
Arbeitnehmer, die seit März 2020 mindestens zehn Monate und noch im November 2021 in Kurzarbeit waren und im November 2021 einen Bruttolohn von weniger als 2.775 € bezogen haben, erhalten voraussichtlich im April 2022 einen Bonus von 500€ netto. Die Abwicklung erfolgt über die Buchhaltungsagentur.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des AMS unter
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/saisonstarthilfe