Die Maßnahme geht in die Verlängerung. Eine Antragstellung ist von 01. Dezember 2021 bis einschließlich 02. Mai 2022 mittels Handy-Signatur persönlich möglich.
Unsere Expertin, Ljubica Kacavenda rät:
Achtung: Sie benötigen für die Beantragung der Unterstützung auch eine elektronische Signatur. Alle Möglichkeiten für die Beantragung einer Handy-Signatur finden sie hier!
Ljubica Kacavenda
Team Steuerberatung
Voraussetzungen:
Eintrittskriterium für die Förderung ist weiterhin das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID- 19. Dies ist laut den Richtlinien gegeben, wenn
- die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können oder
- ein Umsatzeinbruch von mind. 30 % für die Betrachtungszeiträume November und Dezember bzw.
- ein Umsatzeinbruch von mind. 40 % für die Betrachtungszeiträume Jänner, Februar und März 2022 vorliegt.
Betrachtungszeiträume und Antragsfrist:
- Betrachtungszeitraum 1: 11.2021 bis 30.11.2021
Antrag: ab 1.12.2021 bis 2.5.2022
- Betrachtungszeitraum 2: 12.2021 bis 31.12.2021
Antrag: ab 1.1.2022 bis 2.5.2022
- Betrachtungszeitraum 3: 1.2022 bis 31.1.2022
Antrag: ab 1.2.2022 bis 2.5.2022
- Betrachtungszeitraum 4: 2.2022 bis 28.2.2022
Antrag: ab 1.3.2022 bis 2.5.2022
- Betrachtungszeitraum 5: 3.2022 bis 31.3.2022
Antrag: ab 1.4.2022 bis 2.5.2022
Förderhöhe:
Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume November und Dezember beträgt die Mindestförderhöhe EUR 1.100, ansonsten EUR 600. Die Deckelung der Förderhöhe mit EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum besteht weiterhin.
Hier kommen Sie zur Antragstellung sowie zu aktuellen Richtlinien auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich.
Wenn Sie Unterstützung bei der Berechnung benötigen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.