Die Maßnahme geht in die Verlängerung. Eine Antragstellung ist von 01. Dezember 2021 bis ein­schließ­lich 02. Mai 2022 mit­tels Handy-Signatur per­sön­lich möglich.

Christian Grossek

Unsere Expertin, Ljubica Kacavenda rät:

Achtung: Sie benö­ti­gen für die Beantragung der Unterstützung auch eine elek­tro­ni­sche Signatur. Alle Möglichkeiten für die Beantragung einer Handy-Signatur fin­den sie hier!

Ljubica Kacavenda

Team Steuerberatung

ljubica.kacavenda@bgundp.com

Voraussetzungen:

Eintrittskriterium für die Förderung ist wei­ter­hin das Vorliegen einer wirt­schaft­lich signi­fi­kan­ten Bedrohung durch COVID- 19. Dies ist laut den Richtlinien gege­ben, wenn

  • die lau­fen­den Kosten nicht mehr gedeckt wer­den kön­nen oder
  • ein Umsatzeinbruch von mind. 30 % für die Betrachtungszeiträume November und Dezember bzw.
  • ein Umsatzeinbruch von mind. 40 % für die Betrachtungszeiträume Jänner, Februar und März 2022 vorliegt.

 

Betrachtungszeiträume und Antragsfrist: 

  • Betrachtungszeitraum 1: 11.2021 bis 30.11.2021

Antrag: ab 1.12.2021 bis 2.5.2022

  • Betrachtungszeitraum 2: 12.2021 bis 31.12.2021

Antrag: ab 1.1.2022 bis 2.5.2022

  • Betrachtungszeitraum 3: 1.2022 bis 31.1.2022

Antrag: ab 1.2.2022 bis 2.5.2022

  • Betrachtungszeitraum 4: 2.2022 bis 28.2.2022

Antrag: ab 1.3.2022 bis 2.5.2022

  • Betrachtungszeitraum 5: 3.2022 bis 31.3.2022

Antrag: ab 1.4.2022 bis 2.5.2022

 

Förderhöhe:

Für die ers­ten bei­den Betrachtungszeiträume November und Dezember beträgt die Mindestförderhöhe EUR 1.100, ansons­ten EUR 600. Die Deckelung der Förderhöhe mit EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum besteht weiterhin.

Hier kom­men Sie zur Antragstellung sowie zu aktu­el­len Richtlinien auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich.

Wenn Sie Unterstützung bei der Berechnung benö­ti­gen, dann ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.