Der Jahreslohnzettel (L 16) 2021 wurde um zwei Punkte erweitert. Notwendig wurde dies aufgrund der neuen Regelungen zum Homeoffice, wonach die Dienstgeber ihren Mitarbeitern eine Homeoffice-Pauschale bis zu EUR 300,00 für maximal 100 Homeoffice-Tage im Jahr steuerfrei auszahlen können. Die Dienstgeber wurden zeitgleich verpflichtet die Anzahl der Homeoffice-Tage, an denen die Dienstnehmer ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben und die allenfalls gewährte Homeoffice-Pauschale, rückwirkend ab 1. Jänner 2021 im Jahreslohnzettel anzugeben und so dem Finanzamt zu melden. Die Meldung der Homeoffice-Tage ist nicht von einer Homeoffice-Vereinbarung abhängig, d.h. auch bei Fehlen einer Homeoffice-Vereinbarung sind die ausschließlichen Homeoffice-Tage im Jahreslohnzettel anzuführen, da diese Information zur Kontrolle der Arbeitnehmerveranlagungen dienen soll. Folglich sind die Homeoffice-Tage auch dann im Jahreslohnzettel anzugeben, wenn keine oder eine geringere als die maximale Homeoffice-Pauschale gezahlt wurde. In diesem Fall können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung pro Homeoffice-Tag pauschal drei Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden, maximal für 100 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr, d.h. insgesamt höchstens EUR 300,00 (abzüglich des bereits über die Lohnverrechnung ausbezahlten Betrages) im Jahr.
Unser Experte, Adnan Dambo rät:
Zeichnen Sie die Homeoffice-Tage Ihrer Mitarbeiter regelmäßig auf bzw. berücksichtigen Sie diese in der laufenden monatlichen Lohnverrechnung und sparen Sie sich dadurch den unnötigen Verwaltungsaufwand am Ende des Jahres.
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Mag. Adnan Dambo
Teamleiter Personalmanagement