Der Jahreslohnzettel (L 16) 2021 wur­de um zwei Punkte erwei­tert. Notwendig wur­de dies auf­grund der neu­en Regelungen zum Homeoffice, wonach die Dienstgeber ihren Mitarbeitern eine Homeoffice-Pauschale bis zu EUR 300,00 für maxi­mal 100 Homeoffice-Tage im Jahr steu­er­frei aus­zah­len kön­nen. Die Dienstgeber wur­den zeit­gleich ver­pflich­tet die Anzahl der Homeoffice-Tage, an denen die Dienstnehmer aus­schließ­lich im Homeoffice gear­bei­tet haben und die allen­falls gewähr­te Homeoffice-Pauschale, rück­wir­kend ab 1. Jänner 2021 im Jahreslohnzettel anzu­ge­ben und so dem Finanzamt zu mel­den. Die Meldung der Homeoffice-Tage ist nicht von einer Homeoffice-Vereinbarung abhän­gig, d.h. auch bei Fehlen einer Homeoffice-Vereinbarung sind die aus­schließ­li­chen Homeoffice-Tage im Jahreslohnzettel anzu­füh­ren, da die­se Information zur Kontrolle der Arbeitnehmerveranlagungen die­nen soll. Folglich sind die Homeoffice-Tage auch dann im Jahreslohnzettel anzu­ge­ben, wenn kei­ne oder eine gerin­ge­re als die maxi­ma­le Homeoffice-Pauschale gezahlt wur­de. In die­sem Fall kön­nen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung pro Homeoffice-Tag pau­schal drei Euro als Werbungskosten gel­tend gemacht wer­den, maxi­mal für 100 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr, d.h. ins­ge­samt höchs­tens EUR 300,00 (abzüg­lich des bereits über die Lohnverrechnung aus­be­zahl­ten Betrages) im Jahr.

Adnan Dambo

Unser Experte, Adnan Dambo rät:

Zeichnen Sie die Homeoffice-Tage Ihrer Mitarbeiter regel­mä­ßig auf bzw. berück­sich­ti­gen Sie die­se in der lau­fen­den monat­li­chen Lohnverrechnung und spa­ren Sie sich dadurch den unnö­ti­gen Verwaltungsaufwand am Ende des Jahres.

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

Mag. Adnan Dambo

Teamleiter Personalmanagement

adnan.dambo@bgundp.com