
Liebe Unternehmerin, lieber Unternehmer!
Langsam aber sicher haben wir den Gipfel der Omikron Welle überschritten. Wussten Sie, dass nicht nur Ihre MitarbeiterInnen sondern auch Sie als UnternehmerIn im Falle der Absonderung (Quarantäne) Anspruch auf Entschädigung ihres Verdienstentganges haben?
Sie haben ab Aufhebung des Absonderungsbescheides maximal drei Monate Zeit, den Antrag zu stellen, in den meisten Fällen ist eine Bestätigung durch uns erforderlich.
Nähere Infos dazu finden sie unter https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/entschaedigung-verdienstentgang-absonderung.html.
Tipp der BG&P‑ExpertInnen:
Nehmen Sie raschestmöglich mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beim Antrag unterstützen können und die Frist von drei Monaten nicht antragslos verstreicht.
Ihr Team BG&P
BG&P Binder Grossek & Partner
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH
erfolgreichberaten@bgundp.com