Liebe Unternehmerin, lie­ber Unternehmer!

Langsam aber sicher haben wir den Gipfel der Omikron Welle über­schrit­ten. Wussten Sie, dass nicht nur Ihre MitarbeiterInnen son­dern auch Sie als UnternehmerIn im Falle der Absonderung (Quarantäne) Anspruch auf Entschädigung ihres Verdienstentganges haben?

Sie haben ab Aufhebung des Absonderungsbescheides maxi­mal drei Monate Zeit, den Antrag zu stel­len, in den meis­ten Fällen ist eine Bestätigung durch uns erforderlich.

Nähere Infos dazu fin­den sie unter https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/entschaedigung-verdienstentgang-absonderung.html.

Tipp der BG&P‑ExpertInnen:

Nehmen Sie rasches­t­mög­lich mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beim Antrag unter­stüt­zen kön­nen und die Frist von drei Monaten nicht antrags­los verstreicht.

Ihr Team BG&P

BG&P Binder Grossek & Partner
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH
erfolgreichberaten@bgundp.com