Als Teil der Ökosozialen Steuerreform wur­de zu Beginn des Jahres auch eine Entlastung für selb­stän­di­ge Erwerbstätige mit nied­ri­gen und mitt­le­ren Einkommen durch Gutschrift von Teilen der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen.

Martin Binder - Steuerberater in Graz

Unsere Expertin, Andrea Mörth rät:

Rechnen Sie auf­grund der Teuerung im Jahr 2022 mit weni­ger Gewinn? Dann kön­nen sie bei der SVS einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsvorschreibungen stel­len. Bis 30.09.2022 besteht auch noch die Möglichkeit die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer her­ab­set­zen zu las­sen. Gerne unter­stüt­zen wir Sie bei den Anträgen!

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

Andrea Mörth

Team Steuerberatung

andrea.moerth@bgundp.com

Anspruch haben Selbständige (Gewerbetreibende, SVS Versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer, neue Selbständige und Freiberufler), die mit Stichtag 31.05. nach dem GSVG pflicht­ver­si­chert sind, sowie mit Stichtag 15.01. nach BSVG — pflicht­ver­si­cher­te Land- und Forstwirte.

Die jähr­li­che Gutschrift ist nach der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung gestaf­felt und beträgt zwi­schen € 60 und € 315. Bis zu einer monat­li­chen Beitragsgrundlage von € 1.800 steigt sie auf € 315, wird die Beitragsgrundlage höher, wird der Bonus wie­der nied­ri­ger, ab einer monat­li­chen Beitragsgrundlage von € 2.900 gibt es kei­ne Gutschrift mehr. Als Basis wird immer die am 01.06. letz­te end­gül­tig fest­ge­stell­te Beitragsgrundlage herangezogen.

Die Gutschrift der nach dem GSVG ver­si­cher­ten Selbständigen erfolgt nun mit der Vorschreibung für das 3.Quartal 2022.

Details der Staffelung sehen sie hier:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.886684&portal=svsportal

Weiters wur­de Anfang Juli auf­grund der Teuerung ein ein­ma­li­ger Sozialversicherungsbonus für Selbständige sowie für Land- und Forstwirte beschlos­sen. Die Berücksichtigung die­ser ein­ma­li­gen Gutschrift erfolgt mit der Vorschreibung für das drit­te (Landwirte) bzw. vier­te Quartal 2022, der Stichtag für die Anspruchsberechtigung ist hier der 31.08.2022.

Die Höhe der Gutschrift ist ähn­lich dem System der Entlastung durch die öko­so­zia­le Steuerreform nach der Beitragsgrundlage zwi­schen € 160 und € 500 gestaf­felt, die Obergrenze der Beitragsgrundlage ist auch für die ein­ma­li­ge Gutschrift € 2.900. Ist Ihr Jahreseinkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) unter € 24.500, dann ist die­ser außer­or­dent­li­che Bonus von der Einkommensteuer befreit.