Als Teil der Ökosozialen Steuerreform wurde zu Beginn des Jahres auch eine Entlastung für selbständige Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen durch Gutschrift von Teilen der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen.


Unsere Expertin, Andrea Mörth rät:
Rechnen Sie aufgrund der Teuerung im Jahr 2022 mit weniger Gewinn? Dann können sie bei der SVS einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsvorschreibungen stellen. Bis 30.09.2022 besteht auch noch die Möglichkeit die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabsetzen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie bei den Anträgen!
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Andrea Mörth
Team Steuerberatung
Anspruch haben Selbständige (Gewerbetreibende, SVS Versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer, neue Selbständige und Freiberufler), die mit Stichtag 31.05. nach dem GSVG pflichtversichert sind, sowie mit Stichtag 15.01. nach BSVG — pflichtversicherte Land- und Forstwirte.
Die jährliche Gutschrift ist nach der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung gestaffelt und beträgt zwischen € 60 und € 315. Bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von € 1.800 steigt sie auf € 315, wird die Beitragsgrundlage höher, wird der Bonus wieder niedriger, ab einer monatlichen Beitragsgrundlage von € 2.900 gibt es keine Gutschrift mehr. Als Basis wird immer die am 01.06. letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage herangezogen.
Die Gutschrift der nach dem GSVG versicherten Selbständigen erfolgt nun mit der Vorschreibung für das 3.Quartal 2022.
Details der Staffelung sehen sie hier:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.886684&portal=svsportal
Weiters wurde Anfang Juli aufgrund der Teuerung ein einmaliger Sozialversicherungsbonus für Selbständige sowie für Land- und Forstwirte beschlossen. Die Berücksichtigung dieser einmaligen Gutschrift erfolgt mit der Vorschreibung für das dritte (Landwirte) bzw. vierte Quartal 2022, der Stichtag für die Anspruchsberechtigung ist hier der 31.08.2022.
Die Höhe der Gutschrift ist ähnlich dem System der Entlastung durch die ökosoziale Steuerreform nach der Beitragsgrundlage zwischen € 160 und € 500 gestaffelt, die Obergrenze der Beitragsgrundlage ist auch für die einmalige Gutschrift € 2.900. Ist Ihr Jahreseinkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) unter € 24.500, dann ist dieser außerordentliche Bonus von der Einkommensteuer befreit.