Mit dem aws Energiekostenzuschuss wurde von der österreichischen Bundesregierung eine neue Zuschussförderung ins Leben gerufen. Die Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets und hat zum Ziel, die durch den russischen Angriffskrieg entstandenen Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für Unternehmen teilweise abzufedern, den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Damit Sie beim Antrag des Energiekostenzuschuss schon heute vorbereitet sind, empfehlen dringend folgende Vorgangsweise:
- Falls noch kein persönlicher Zugang beim aws-Fördermanager besteht, nehmen Sie das umgehend unter foerdermanager.aws.at wahr – siehe Button „Jetzt registrieren“
- Und noch viel wichtiger, weil „First Come, First Served“: Ab Montag, den 07.11.2022 bis 21.11.2022 müssen Sie die Voranmeldung auf der aws-Homepage unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/ vornehmen und die Unternehmensdaten eingeben sowie die vertretungsbefugten Personen angeben. Je rascher umso besser!
Danach sind aus heutiger Sicht folgende weitere Schritte vorgesehen:
- Man bekommt einen Zeitraum zur Antragstellung zugewiesen (zB eine Woche, 28.11.2022 bis 05.12.2022).
- Nur in diesem zugewiesenen Zeitraum kann der Antrag gestellt werden!
- Je nach Umsatzhöhe des Unternehmens sind Bestätigungen von Seiten der Steuerberatung erforderlich.
Weitere Details finden Sie hier im Info-Paket der aws.

Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ab 07.11.2022 vornehmen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung