Mit dem aws Energiekostenzuschuss wur­de von der öster­rei­chi­schen Bundesregierung eine neue Zuschussförderung ins Leben geru­fen. Die Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets und hat zum Ziel, die durch den rus­si­schen Angriffskrieg ent­stan­de­nen Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für Unternehmen teil­wei­se abzu­fe­dern, den Wirtschaftsstandort in der aktu­el­len Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Damit Sie beim Antrag des Energiekostenzuschuss schon heu­te vor­be­rei­tet sind, emp­feh­len drin­gend fol­gen­de Vorgangsweise:

  1. Falls noch kein per­sön­li­cher Zugang beim aws-Fördermanager besteht, neh­men Sie das umge­hend unter foerdermanager.aws.at wahr – sie­he Button „Jetzt registrieren“
  2. Und noch viel wich­ti­ger, weil „First Come, First Served“: Ab Montag, den 07.11.2022 bis 21.11.2022 müs­sen Sie die Voranmeldung auf der aws-Homepage unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/ vor­neh­men und die Unternehmensdaten ein­ge­ben sowie die ver­tre­tungs­be­fug­ten Personen ange­ben. Je rascher umso besser!

Danach sind aus heu­ti­ger Sicht fol­gen­de wei­te­re Schritte vorgesehen:

  • Man bekommt einen Zeitraum zur Antragstellung zuge­wie­sen (zB eine Woche, 28.11.2022 bis 05.12.2022).
  • Nur in die­sem zuge­wie­se­nen Zeitraum kann der Antrag gestellt werden!
  • Je nach Umsatzhöhe des Unternehmens sind Bestätigungen von Seiten der Steuerberatung erforderlich.

Weitere Details fin­den Sie hier im Info-Paket der aws.

Christian Grossek

Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:

Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ab 07.11.2022 vornehmen.

Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne dabei!

 

Mag. Gernot Kurzmann

Team Steuerberatung

gernot.kurzmann@bgundp.com