Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ist ein Teilbereich der monat­li­chen Lohnnebenkosten und beträgt aktu­ell 3,9%. Beitragsgrundlage für die Berechnung ist die Summe der Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an Dienstnehmer gezahlt wer­den. Ausgenommen sind Arbeitnehmer über 60 Jahren und begüns­tigt behin­der­te Arbeitnehmer.

Steuerausgleich (Sujetbild)
Adnan Dambo (kleines Bild)

Unser Experte, Adnan Dambo rät:

Machen Sie von der Möglichkeit der Lohnnebenkostensenkung Gebrauch und ver­wen­den Sie dazu unser Musterschreiben.

Hier fin­den Sie die Mustervorlage.

Mag. Adnan Dambo

Teamleiter Personalmanagement

adnan.dambo@bgundp.com

Durch das gesetz­li­che Teuerungs-Entlastungspaket Teil II gibt es die Möglichkeit, den DB in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu sen­ken. Damit Sie von der Senkung die­ses Teilbereichs der Lohnnebenkosten pro­fi­tie­ren ist es not­wen­dig, dass die Senkung aus­drück­lich auf einer lohn­ge­stal­ten­den Vorschrift beruht. Laut der groß­zü­gi­gen Auslegung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fällt dar­un­ter auch ein betriebs­in­ter­ner Aktenvermerk, der für all­fäl­li­ge abga­ben­be­hörd­li­che Kontrollen zu erstel­len und auf­zu­be­wah­ren ist.

Um die Inanspruchnahme der DB-Beitragsreduktion ab 01.01.2023 für Sie so ein­fach und ange­nehm wie mög­lich zu gestal­ten, über­mit­teln wir Ihnen bei­lie­gend eine Vorlage für einen inter­nen Aktenvermerk. Wenn Sie die­se Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung nut­zen möch­ten, ersu­chen wir Sie,

  1. die Firmendaten im bei­lie­gen­den Aktenvermerk einzutragen
  2. den Aktenvermerk von der Geschäftsleitung oder einer ande­ren für das Unternehmen ver­tre­tungs­be­fug­ten Person (z.B. Prokurist/in) unter­schrei­ben zu lassen,
  3. das Original des Aktenvermerks im Betrieb für all­fäl­li­ge Kontrollen auf­zu­be­wah­ren und uns ehest­mög­lich – bes­ten­falls vor dem 01.01.2023 – eine Kopie bzw. einen Scan des Dokuments per E‑Mail zu übermitteln.