Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ist ein Teilbereich der monatlichen Lohnnebenkosten und beträgt aktuell 3,9%. Beitragsgrundlage für die Berechnung ist die Summe der Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an Dienstnehmer gezahlt werden. Ausgenommen sind Arbeitnehmer über 60 Jahren und begünstigt behinderte Arbeitnehmer.


Unser Experte, Adnan Dambo rät:
Machen Sie von der Möglichkeit der Lohnnebenkostensenkung Gebrauch und verwenden Sie dazu unser Musterschreiben.
Hier finden Sie die Mustervorlage.
Mag. Adnan Dambo
Teamleiter Personalmanagement
Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II gibt es die Möglichkeit, den DB in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu senken. Damit Sie von der Senkung dieses Teilbereichs der Lohnnebenkosten profitieren ist es notwendig, dass die Senkung ausdrücklich auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Laut der großzügigen Auslegung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fällt darunter auch ein betriebsinterner Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen zu erstellen und aufzubewahren ist.
Um die Inanspruchnahme der DB-Beitragsreduktion ab 01.01.2023 für Sie so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten, übermitteln wir Ihnen beiliegend eine Vorlage für einen internen Aktenvermerk. Wenn Sie diese Möglichkeit zur Lohnnebenkostensenkung nutzen möchten, ersuchen wir Sie,
- die Firmendaten im beiliegenden Aktenvermerk einzutragen
- den Aktenvermerk von der Geschäftsleitung oder einer anderen für das Unternehmen vertretungsbefugten Person (z.B. Prokurist/in) unterschreiben zu lassen,
- das Original des Aktenvermerks im Betrieb für allfällige Kontrollen aufzubewahren und uns ehestmöglich – bestenfalls vor dem 01.01.2023 – eine Kopie bzw. einen Scan des Dokuments per E‑Mail zu übermitteln.