Sie haben sich erfolg­reich für den Energiekostenzuschuss vor­an­ge­mel­det? Die Frist zur Einreichung haben Sie bereits vom AWS erhal­ten, ver­ab­säu­men Sie nicht, recht­zei­tig die erfor­der­li­chen Unterlagen wie bei­spiels­wei­se Strom- und Treibstoffrechnungen vorzubereiten.

Christian Grossek

Unsere Expertin, Michaela Rabl rät:

Die Frist zur Voranmeldung ende­te bereits am 28.November. Haben Sie die­se Frist ver­säumt, so gibt es laut Presseaussendung der Bundesregierung noch­mals vom 16. bis 20. Jänner 2023 die Möglichkeit zur Voranmeldung. Nutzen Sie die Gelegenheit, und prü­fen Sie noch­mals, ob die Voraussetzung für die Beantragung auch für Sie zutref­fend sein könnte.

Gerne unter­stüt­zen wir Sie dabei!

 

Mag. Michaela Rabl

Steuerberaterin & Partnerin

michaela.rabl@bgundp.com

Beträgt ihr Jahresumsatz mehr als € 700.000,00 müs­sen wir als Ihr Steuerberater bestä­ti­gen, dass Ihr Unternehmen ener­gie­in­ten­siv ist. Neben die­ser Bestätigung bedarf es auch noch zusätz­lich von unse­rer Seite einer Feststellung, dass die im Antrag ent­hal­te­nen Energiekosten den betrieb­li­chen Grundlagen (Rechnungswesen, Energieabrechnungen, etc.) ent­spre­chen. Damit der Antrag rasch nach Freischaltung ein­ge­reicht wer­den kann, emp­feh­len wir Ihnen, ehest­mög­lich mit uns Kontakt aufzunehmen.