Sie haben sich erfolgreich für den Energiekostenzuschuss vorangemeldet? Die Frist zur Einreichung haben Sie bereits vom AWS erhalten, verabsäumen Sie nicht, rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen wie beispielsweise Strom- und Treibstoffrechnungen vorzubereiten.


Unsere Expertin, Michaela Rabl rät:
Die Frist zur Voranmeldung endete bereits am 28.November. Haben Sie diese Frist versäumt, so gibt es laut Presseaussendung der Bundesregierung nochmals vom 16. bis 20. Jänner 2023 die Möglichkeit zur Voranmeldung. Nutzen Sie die Gelegenheit, und prüfen Sie nochmals, ob die Voraussetzung für die Beantragung auch für Sie zutreffend sein könnte.
Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Mag. Michaela Rabl
Steuerberaterin & Partnerin
Beträgt ihr Jahresumsatz mehr als € 700.000,00 müssen wir als Ihr Steuerberater bestätigen, dass Ihr Unternehmen energieintensiv ist. Neben dieser Bestätigung bedarf es auch noch zusätzlich von unserer Seite einer Feststellung, dass die im Antrag enthaltenen Energiekosten den betrieblichen Grundlagen (Rechnungswesen, Energieabrechnungen, etc.) entsprechen. Damit der Antrag rasch nach Freischaltung eingereicht werden kann, empfehlen wir Ihnen, ehestmöglich mit uns Kontakt aufzunehmen.