Am 25. Februar 2023 wurden von Bundesminister Kocher im Rahmen einer Medieninformation neue Details zur Verlängerung des Energiekostenzuschuss I (4. Quartal 2023) sowie zum Energiekostenzuschuss II veröffentlicht.


Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:
Voranmeldung für die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I gleich in den Kalender eintragen: 29.03.2023 – 14.04.2023
Auch hier empfehlen wir wieder, so schnell wie möglich die Voranmeldung zu erledigen.
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung
EKZ I – Verlängerung Q4/2022:
- Förderfähiger Zeitraum: 4. Quartal 2022 (10–12/2022)
- Förderfähige Energieträger: Erdgas, Strom, Treibstoffe (nur in Basisstufe 1)
- NEU: Wärme, Kälte und Dampf
- Voranmeldung: 29.03.2023 – 14.04.2023
- Antragsphase: 17.04.2023 – 16.06.2023
EKZ II:
- Förderfähiger Zeitraum: 01.01. – 31.12.2023
- Antragstellung in zwei Phasen: 01–06/2023 (Antrag in Q3/2023); 07–12/2023 (Antrag in Q1/2024)
- Keine „Energieintensivität“ in Stufe 1 und 2 benötigt
- Förderung erhöht sich von 30 auf 60 Prozent in der Basisstufe 1
- Förderfähige Energieträger: Erdgas, Strom, Treibstoffe (nur in Basisstufe 1), Wärme, Kälte, Dampf; NEU: Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel
- Beschränkung von Bonizahlungen und eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden
HIER finden Sie die diesbezügliche Information des BMAW.