Am 25. Februar 2023 wur­den von Bundesminister Kocher im Rahmen einer Medieninformation neue Details zur Verlängerung des Energiekostenzuschuss I (4. Quartal 2023) sowie zum Energiekostenzuschuss II veröffentlicht.
Energiekostenzuschuss
Christian Grossek

Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:

 

Voranmeldung für die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I gleich in den Kalender ein­tra­gen: 29.03.2023 – 14.04.2023

Auch hier emp­feh­len wir wie­der, so schnell wie mög­lich die Voranmeldung zu erledigen.

 

Mag. Gernot Kurzmann

Team Steuerberatung

gernot.kurzmann@bgundp.com

EKZ I – Verlängerung Q4/2022:

  • Förderfähiger Zeitraum: 4. Quartal 2022 (10–12/2022)
  • Förderfähige Energieträger: Erdgas, Strom, Treibstoffe (nur in Basisstufe 1) 
    • NEU: Wärme, Kälte und Dampf
  • Voranmeldung: 29.03.2023 – 14.04.2023
  • Antragsphase: 17.04.2023 – 16.06.2023

EKZ II:

  • Förderfähiger Zeitraum: 01.01. – 31.12.2023
  • Antragstellung in zwei Phasen: 01–06/2023 (Antrag in Q3/2023); 07–12/2023 (Antrag in Q1/2024)
  • Keine „Energieintensivität“ in Stufe 1 und 2 benötigt
  • Förderung erhöht sich von 30 auf 60 Prozent in der Basisstufe 1
  • Förderfähige Energieträger: Erdgas, Strom, Treibstoffe (nur in Basisstufe 1), Wärme, Kälte, Dampf; NEU: Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel
  • Beschränkung von Bonizahlungen und eine beschränk­te Ausschüttung von Dividenden

 

HIER fin­den Sie die dies­be­züg­li­che Information des BMAW.