Wegweiser am Boden
Unternehmer, deren Umsatz im vor­an­ge­gan­gen Kalenderjahr 2022 € 100.000 über­schrit­ten haben, sind zur monat­li­chen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ver­pflich­tet. Liegt der Vorjahresumsatz unter € 100.000 und über € 30.000, sind die UVA vier­tel­jähr­lich ein­zu­rei­chen. Eine frei­wil­li­ge monat­li­che UVA-Abgabe ist mög­lich. Das Wahlrecht wird aus­ge­übt, indem frist­ge­recht für den ers­ten Voranmeldungszeitraum (zB für den Monat Jänner 2023) die UVA bis zum 15.03.2023 dem Finanzamt über­mit­telt wird. Andernfalls ist für den Voranmeldungszeitraum 1. Quartal 2023 die UVA bis zum 15.05.2023 einzureichen.
Christian Grossek

Unsere Expertin, Bettina Hiebl rät:

Wir emp­feh­len, die Höhe der Vorjahresumsätze dahin­ge­hend zu kon­trol­lie­ren, ins­be­son­de­re ob wirk­lich eine monat­li­che UVA abzu­ge­ben ist. Bei Fragen ste­hen wir Ihnen jeder­zeit ger­ne zur Verfügung! 

Mag. Bettina Hiebl

Teamleiterin Steuerberatung

bettina.hiebl@bgundp.com