Endlich sind sie da, die ersten Informationen zur Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer:innen!


Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:
Pre-Check ab 17. April 2023 erledigen.
Schon im Vorfeld Handy-Signatur und USP-Zugang beschaffen sowie die Branchenzuordnung im USP checken.
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung
So sind Unternehmen, deren Umsatz 2022 zwischen € 10.000,- und € 400.000,- liegt, antragsberechtigt. Die Höhe der jeweiligen Förderung beträgt zwischen € 110 und € 2.475, wobei sie sich an zwei Kriterien orientiert: Branche und Umsatz. Ein etwaiger Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich.
Der förderfähige Zeitraum betrifft das Jahr 2022. Ab 17. April 2023 gibt es bei der FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) die Möglichkeit eines Pre-Check. Hierbei erhalten die Unternehmer eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist. Der Antrag selbst soll ab Mitte Mai gestellt werden können.
Nach aktuellem Wissensstand wird für die Antragstellung folgendes benötigt:
- Handysignatur
- Zugang zum USP (Unternehmensserviceportal)
- Branchenzuordnung im USP (Unternehmensserviceportal)