Beantragung der Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer ab sofort möglich!
Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:
Jetzt die Energiekostenpauschale beantragen und dadurch einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaffen. Wir stellen Ihnen dafür eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zum Download zur Verfügung.
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung
Seit Montag, 07.08.2023 können Unternehmen, die mangels Erreichens der Zuschussuntergrenze beim Energiekostenzuschuss I bzw. dessen Verlängerung leer ausgegangen sind, nun die Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen.
Dies betrifft insb. Unternehmen, deren Umsatz 2022 zwischen € 10.000,- und € 400.000,- liegt. Die Höhe der jeweiligen Förderung beträgt zwischen € 110 und € 2.475, wobei sie sich an zwei Kriterien orientiert: Branche und Umsatz. Ein etwaiger Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich. Der förderfähige Zeitraum betrifft das Jahr 2022.
Alle Informationen zu dieser Fördermaßnahme finden Sie zusammengefasst unter www.energiekostenpauschale.at. Außerdem dürfen wir Ihnen hier eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung stellen.