Beantragung der Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer ab sofort möglich!

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen
Christian Grossek

Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:

Jetzt die Energiekostenpauschale bean­tra­gen und dadurch einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaf­fen. Wir stel­len Ihnen dafür eine kom­pak­te Schritt-für-Schritt Anleitung zum Download zur Verfügung.

Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung

gernot.kurzmann@bgundp.com

Seit Montag, 07.08.2023 kön­nen Unternehmen, die man­gels Erreichens der Zuschussuntergrenze beim Energiekostenzuschuss I bzw. des­sen Verlängerung leer aus­ge­gan­gen sind, nun die Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen.

Dies betrifft insb. Unternehmen, deren Umsatz 2022 zwi­schen € 10.000,- und € 400.000,- liegt. Die Höhe der jewei­li­gen Förderung beträgt zwi­schen € 110 und € 2.475, wobei sie sich an zwei Kriterien ori­en­tiert: Branche und Umsatz. Ein etwai­ger Nachweis der Energieintensität ist nicht erfor­der­lich. Der för­der­fä­hi­ge Zeitraum betrifft das Jahr 2022.

Alle Informationen zu die­ser Fördermaßnahme fin­den Sie zusam­men­ge­fasst unter www.energiekostenpauschale.at. Außerdem dür­fen wir Ihnen hier eine kom­pak­te Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung stellen.