
Die Unternehmensgründung war erfolgreich, spätestens im dritten Jahr wird es finanziell oftmals schwierig, weil nun die ersten Steuerbescheide und Sozialversicherungsnachzahlungen eintreffen. Für Neugründungen werden bis zur ersten Einkommensteuerveranlagung in der Sozialversicherung geringe Mindestbeiträge vorgeschrieben und in der Einkommensteuer wurde die Vorauszahlung nach den Angaben im Fragebogen bemessen, wo zumeist vorsichtig sehr niedrige Gewinne geschätzt werden. Zudem ist es verlockend, durch niedrige Abgaben mehr liquide Mittel für Investitionen übrig zu haben. Das rächt sich aber nicht selten, Jungunternehmer:innen werden im „verflixten“ dritten Jahr oft unvorbereitet getroffen und müssen dann einige Jahre mit den Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuern kämpfen.

Haben Sie keine Angst vor dem verflixten dritten Jahr, unser Experte Christian Grossek hat wertvolle Tipps für Sie:
Die vorsichtigen Jungunternehmer:innen können dieses Risiko minimieren, indem sie von Anfang an ihre Gewinne genau kalkulieren und die Vorauszahlungen sowohl bei der Sozialversicherung (SVS der gewerblichen Wirtschaft), als auch bei der Finanz anpassen lassen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung der voraussichtlichen Abgabenhöhe und der Anpassung der jeweiligen Vorschreibungen.
Die raschen Start-up-Gründer:innen können auch einfach anhand einer überschlagsmäßigen Berechnung einen Teil der Einnahmen auf einem Sparkonto „parken“: Legen Sie für die Sozialversicherung rund ein Viertel und für die Einkommensteuer rund ein Drittel ihres Gewinnes auf ein Sparkonto. Somit brauchen Sie zum Zeitpunkt der Nachzahlungen keine Liquidationsengpässe fürchten.
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Mag. Christian Grossek
Partner & Steuerberater