Die Unternehmensgründung war erfolg­reich, spä­tes­tens im drit­ten Jahr wird es finan­zi­ell oft­mals schwie­rig, weil nun die ers­ten Steuerbescheide und Sozialversicherungsnachzahlungen ein­tref­fen. Für Neugründungen wer­den bis zur ers­ten Einkommensteuerveranlagung in der Sozialversicherung gerin­ge Mindestbeiträge vor­ge­schrie­ben und in der Einkommensteuer wur­de die Vorauszahlung nach den Angaben im Fragebogen bemes­sen, wo zumeist vor­sich­tig sehr nied­ri­ge Gewinne geschätzt wer­den. Zudem ist es ver­lo­ckend, durch nied­ri­ge Abgaben mehr liqui­de Mittel für Investitionen übrig zu haben. Das rächt sich aber nicht sel­ten, Jungunternehmer:innen wer­den im „ver­flix­ten“ drit­ten Jahr  oft unvor­be­rei­tet getrof­fen und müs­sen dann eini­ge Jahre mit den Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuern kämpfen.

 

 

Christian Grossek

Haben Sie kei­ne Angst vor dem ver­flix­ten drit­ten Jahr, unser Experte Christian Grossek hat wert­vol­le Tipps für Sie: 

Die vor­sich­ti­gen Jungunternehmer:innen kön­nen die­ses Risiko mini­mie­ren, indem sie von Anfang an ihre Gewinne genau kal­ku­lie­ren und die Vorauszahlungen sowohl bei der Sozialversicherung (SVS der gewerb­li­chen Wirtschaft), als auch bei der Finanz anpas­sen las­sen. Wir hel­fen Ihnen ger­ne bei der Berechnung der vor­aus­sicht­li­chen Abgabenhöhe und der Anpassung der jewei­li­gen Vorschreibungen.

Die raschen Start-up-Gründer:innen kön­nen auch ein­fach anhand einer über­schlags­mä­ßi­gen Berechnung einen Teil der Einnahmen auf einem Sparkonto „par­ken“: Legen Sie für die Sozialversicherung rund ein Viertel und für die Einkommensteuer rund ein Drittel ihres Gewinnes auf ein Sparkonto. Somit brau­chen Sie zum Zeitpunkt der Nachzahlungen kei­ne Liquidationsengpässe fürchten.

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

Mag. Christian Grossek

Partner & Steuerberater

christian.grossek@bgundp.com