Ein wei­te­rer Bestandteil der Ökosozialen Steuerreform ist der Ansatz einer neu­en pri­va­ten Sonderausgabe, die Öko-Sonderausgabenpauschale, anwend­bar ab der Veranlagung 2022. Um die steu­er­li­chen Vorteile im Zusammenhang mit Ausgaben im Bereich der erneu­er­ba­ren Energien voll in Anspruch neh­men zu kön­nen, sind eini­ge bedeu­ten­de Punkte zu beachten. 

Christian Grossek

Unsere Expertin, Elisabeth Vucak rät:

ACHTUNG: Erklären Sie noch bei der Antragsstellung der Bundesförderung (für die Sanierungsmaßnahme), dass die Öko-Sonderpauschale berück­sich­tigt wer­den soll. Wird dies ver­ges­sen, sind die steu­er­li­chen Vorteile im Zusammenhang mit der Öko-Sonderausgabenpauschale aus einer thermisch-energetischen Sanierung oder einem Heizkesseltausch verloren!

Elisabeth Vucak

Team Steuerberatung

elisabeth.vucak@bgundp.com

Thermisch-energetische Sanierungen von Gebäuden: 

  • Sanierungsmaßnahmen, wel­che die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes ver­bes­sern (Dämmung von Außenwänden, Austausch von Fenstern oder Außentüren, etc.)
  • Sonderausgabe in Höhe von € 800,00 jähr­lich, für 5 auf­ein­an­der­fol­gen­de Jahre

 

Heizkesseltausch:

  • Heizsystem, wel­ches mit fos­si­len Brennstoffen beheizt wur­de, wird durch ein kli­ma­freund­li­ches Heizungssystem aus­ge­tauscht (Als kli­ma­freund­lich wird eine Nah- oder Fernwärme, aber auch eine Holzentralheizung (z.B. Pellets) oder eine Wärmepumpe angesehen)
  • Sonderausgabe in Höhe von € 400,00 jähr­lich, für 5 auf­ein­an­der­fol­gen­de Jahre

 

Um das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen fol­gen­de Anforderungen im Zusammenhang mit der thermisch-energetischen Sanierung oder dem Heizkesseltausch erfüllt sein:

 

  • Beantragung einer Bundesförderung durch die oder den Steuerpflichtige:n für eine thermisch-energetische Sanierung oder einen Heizkesseltausch nach dem 31.03.2022
  • Auszahlung der Bundesförderung nach dem 30.06.2022
  • Übersteigung nach­fol­gen­der Kostenbeträge nach Abzug der aus­be­zahl­ten Bundesförderung: 
    • Thermisch-energetische Sanierung: € 4.000
    • Heizkesseltausch: € 2.000
  • Zuletzt muss das Gebäude, an wel­chem die Sanierungsmaßnahme statt­ge­fun­den hat, ein pri­vat genutz­tes Gebäude, bezie­hungs­wei­se ein pri­vat genutz­ter Gebäudeanteil sein.

 

Jede:r pri­va­te Empfänger:in der Bundesförderung ist berech­tigt, das Öko-Sonderpauschale in der per­sön­li­chen Steuererklärung gel­tend zu machen. Die Datenübermittlung dafür wird von der Förderstelle des Bundes direkt an das Finanzamt vor­ge­nom­men, sodass es kei­ner geson­der­ten Angabe in der Steuererklärung bedarf, wenn bei der Bundesförderung die Angaben (Siehe Tipp) rich­tig gemacht wurden.

 

Bei Vorliegen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist jede:r Eigentümer:in anspruchs­be­rech­tigt. Hier ist eine Abstimmung mit der Hausverwaltung nötig.

 

Weitere Informationen zur Öko-Sonderausgabenpauschale fin­den Sie unter https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/Sonderausgaben/oeko-sonderausgabenpauschale.html.