Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 ab sofort möglich!

Unternehmen, die in 2023 von den Energiemehrkosten betrof­fen sind, soll­ten sich JETZT für den EKZ II vor­anmel­den! Frist: 02.11.2023

Die Voranmeldung ist mit nur weni­gen Daten über den AWS-Fördermanager möglich:

  • Firmenwortlaut sowie Firmenbuchnummer
  • Rechtsform
  • Kontaktdaten

Nach erfolg­ter Voranmeldung erhal­ten Sie eine Bestätigungs-Email. Geben Sie Ihrem zustän­di­gen Sachbearbeiter kurz Bescheid, dass Sie die Voranmeldung durch­ge­führt haben. Anschließend sen­den wir Ihnen die wei­te­ren Informationen zur Antragstellung zu.

Energiekostenzuschuss 2
Gernot Kurzman

Unser Experte, Gernot Kurzmann, rät:

Jetzt die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 durch­füh­ren und dadurch die Möglichkeit für einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaffen.

Mag. Gernot Kurzmann

Team Steuerberatung

gernot.kurzmann@bgundp.com

Kurz Zusammengefasst zum EKZ II:

 

Gefördert wer­den: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel

Förderzeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2023 (je Halbjahr eine eige­ne Tranche)

Energieintensivität: in Stufe 1 und 2 ent­fällt vor­aus­sicht­lich die Notwendigkeit der Energieintensität

Achtung: es han­delt sich sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Beantragung um ein „first come – first ser­ved“ Prinzip

Verbote: beim EKZ II gibt es vor­aus­sicht­lich ein Ausschüttungsverbot sowie eine Beschäftigungsgarantie

 

Die Förderrichtlinien lie­gen aktu­ell noch nicht vor, dem­entspre­chend han­delt es sich bei die­sen Informationen um vor­läu­fi­ge Auskünfte.

 

Link zur Voranmeldung: https://foerdermanager.aws.at/#/

FAQ zur Voranmeldung: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ_II/Voranmeldung_EKZ_II_FAQs.pdf