Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 ab sofort möglich!
Unternehmen, die in 2023 von den Energiemehrkosten betroffen sind, sollten sich JETZT für den EKZ II voranmelden! Frist: 02.11.2023
Die Voranmeldung ist mit nur wenigen Daten über den AWS-Fördermanager möglich:
- Firmenwortlaut sowie Firmenbuchnummer
- Rechtsform
- Kontaktdaten
Nach erfolgter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-Email. Geben Sie Ihrem zuständigen Sachbearbeiter kurz Bescheid, dass Sie die Voranmeldung durchgeführt haben. Anschließend senden wir Ihnen die weiteren Informationen zur Antragstellung zu.
Unser Experte, Gernot Kurzmann, rät:
Jetzt die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 durchführen und dadurch die Möglichkeit für einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaffen.
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung
Kurz Zusammengefasst zum EKZ II:
Gefördert werden: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel
Förderzeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2023 (je Halbjahr eine eigene Tranche)
Energieintensivität: in Stufe 1 und 2 entfällt voraussichtlich die Notwendigkeit der Energieintensität
Achtung: es handelt sich sowohl bei der Voranmeldung als auch bei der Beantragung um ein „first come – first served“ Prinzip
Verbote: beim EKZ II gibt es voraussichtlich ein Ausschüttungsverbot sowie eine Beschäftigungsgarantie
Die Förderrichtlinien liegen aktuell noch nicht vor, dementsprechend handelt es sich bei diesen Informationen um vorläufige Auskünfte.
Link zur Voranmeldung: https://foerdermanager.aws.at/#/
FAQ zur Voranmeldung: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ_II/Voranmeldung_EKZ_II_FAQs.pdf