LETZTE CHANCE nutzen und JETZT die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer beantragen! Frist endet mit 30.11.2023 18:00 Uhr!


Unser Experte, Gernot Kurzmann rät:
Noch bis 30.11.2023, 18:00 Uhr die Energiekostenpauschale beantragen und dadurch einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaffen.
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung
Seit Montag, 07.08. 2023 können Unternehmen, die mangels Erreichens der Zuschussuntergrenze beim Energiekostenzuschuss I bzw. dessen Verlängerung leer ausgegangen sind, nun die Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen.
Dies betrifft insb. Unternehmen, deren Umsatz 2022 zwischen € 10.000,- und € 400.000,- liegt. Die Höhe der jeweiligen Förderung beträgt zwischen € 110 und € 2.475, wobei sie sich an zwei Kriterien orientiert: Branche und Umsatz. Ein etwaiger Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich. Der förderfähige Zeitraum betrifft das Jahr 2022.
ACHTUNG: Die Frist für diese Förderung endet mit 30.11.2023 18:00 Uhr!
Nicht antragsberechtigt sind insb freie Berufe.
Weitere Ausnahmen sowie alle anderen Informationen zu dieser Fördermaßnahme finden Sie zusammengefasst unter www.energiekostenpauschale.at.
Außerdem dürfen wir Ihnen eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung als Download zur Verfügung stellen.