Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird eine wesent­li­che Änderung das Österreichische Gesellschaftsrecht berei­chern. Durch die Bildung einer neu­en Rechtsform, näm­lich die „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder zuläs­sig auch „Flexible Company“ genannt, kön­nen neue Gestaltungsmöglichkeiten spe­zi­ell im Hinblick auf eine ver­ein­fach­te Mitarbeiterbeteiligung genutzt werden.

Christian Grossek

Unser Experte Christian Grossek:

Das Stammkapital wird im Zusammenhang mit der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (abge­kürzt „FlexKap“ oder „FlexCo“) für FlexKaps und GmbHs gene­rell auf EUR 10.000,– her­ab­ge­setzt. Für grün­dungs­pri­vi­le­gier­te GmbHs ent­fällt daher das Erfordernis der nach­träg­li­chen Einzahlungen auf das Stammkapital bin­nen 10 Jahren nach Gründung. Weiters wird die MindestKÖST auf 500,– p.a. reduziert.

Mag. Christian Grossek

Partner & Steuerberater

christian.grossek@bgundp.com

Die Rechtsform der FlexKap ori­en­tiert sich grund­le­gend an den Regelungen des GmbHG, bringt jedoch neben eini­gen Vereinfachungen die Besonderheit, dass bis zu einem Ausmaß von 24,99% des Stammkapitals soge­nann­te „Unternehmenswert-Anteile“ bege­ben wer­den können.

Reduzierte Mindeststammeinlage, redu­zier­te Mindest-Körperschaftsteuer

Ab 1.1.2024 wird die FlexKap mit einer Stammeinlage von 10.000,– und einer Mindesteinzahlung von 2.500,– gegrün­det wer­den kön­nen. Die Stammeinlage für die „nor­ma­le“ GmbH wird eben­falls auf 10.000,– her­ab­ge­setzt, wobei bei der GmbH zumin­dest 5.000,– in bar ein­zu­zah­len sind.

Der Reduzierung der Stammeinlage ent­spre­chend wird bei der FlexKap und bei der GmbH die Mindest-Köst auf 500,– pro Jahr herabgesetzt.

Erwerb eige­ner Anteile, Genehmigtes Kapital und Bedingtes Kapital

Diese Kapitalmaßnahmen die­nen im Wesentlichen dazu, Kapitalanteile für zukünf­ti­ge Investoren oder Mitarbeiterbeteiligungen zu reser­vie­ren bzw. bereit­zu­stel­len. Diese Möglichkeiten gab es bis­lang bei GmbHs nicht, son­dern nur bei Aktiengesellschaften.

Unternehmenswert-Anteile

Es han­delt sich dabei um eine völ­lig neue Anteilsklasse, die es ermög­licht, stimm­rechts­lo­se Anteile am Unternehmen an Mitarbeiter oder auch an Dritte zu ver­ge­ben. Diese Anteile gewäh­ren einen Anteil am Unternehmenserfolg und am Veräußerungserlös.

Die so berech­tig­ten Mitarbeiter/Dritte dür­fen zwar an einer Generalversammlung teil­neh­men, haben aber kein Stimmrecht in der Versammlung. Weiters haben sie ein Recht auf Bucheinsicht und auf Ausfolgung eines Jahresabschlusses.

Die Berechtigten haben KEINE über den Anteilswert hin­aus­ge­hen­de Haftung (zB Ausfallshaftung, Nachschusspflicht).

Die Unternehmenswert-Beteiligten wer­den in einem in der Gesellschaft geführ­ten Anteilsbuch regis­triert. Eine nament­li­che Eintragung im Firmenbuch erfolgt nicht. Die Gesellschaft hat jedoch eine Namensliste gemein­sam mit der Jahresbilanz beim Firmenbuch ein­zu­rei­chen. Die Namensliste wird in der Urkundensammlung abge­legt und ist daher über die­sen Weg auch öffent­lich einsehbar.

Die Übertragung der Unternehmenswert-Anteile ist ohne Notariatsakt, jedoch mit anwalt­li­cher oder nota­ri­el­ler Privaturkunde zuläs­sig. Die Übertragung kann daher stark ver­ein­facht vor­ge­nom­men werden.

Wechsel zwi­schen GmbH und FlexKap

Der Wechsel zwi­schen einer klas­si­schen GmbH und einer FlexKap kann durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages mit 3/4tel-Mehrheit beschlos­sen werden.

In Summe ist die neue Rechtsform eine gelun­ge­ne Möglichkeit fle­xi­bler Gewinnanteile oder Verkaufserlöse an Investoren oder Mitarbeiter zu ver­ge­ben. Wir gehen davon aus, dass die FlexKap rasch an Bedeutung gewin­nen und zu einer ech­ten Alternative zu den klas­si­schen Rechtsformen GmbH und KG wird.