Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird eine wesentliche Änderung das Österreichische Gesellschaftsrecht bereichern. Durch die Bildung einer neuen Rechtsform, nämlich die „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder zulässig auch „Flexible Company“ genannt, können neue Gestaltungsmöglichkeiten speziell im Hinblick auf eine vereinfachte Mitarbeiterbeteiligung genutzt werden.
Unser Experte Christian Grossek:
Das Stammkapital wird im Zusammenhang mit der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (abgekürzt „FlexKap“ oder „FlexCo“) für FlexKaps und GmbHs generell auf EUR 10.000,– herabgesetzt. Für gründungsprivilegierte GmbHs entfällt daher das Erfordernis der nachträglichen Einzahlungen auf das Stammkapital binnen 10 Jahren nach Gründung. Weiters wird die MindestKÖST auf 500,– p.a. reduziert.
Mag. Christian Grossek
Partner & Steuerberater
Die Rechtsform der FlexKap orientiert sich grundlegend an den Regelungen des GmbHG, bringt jedoch neben einigen Vereinfachungen die Besonderheit, dass bis zu einem Ausmaß von 24,99% des Stammkapitals sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ begeben werden können.
Reduzierte Mindeststammeinlage, reduzierte Mindest-Körperschaftsteuer
Ab 1.1.2024 wird die FlexKap mit einer Stammeinlage von 10.000,– und einer Mindesteinzahlung von 2.500,– gegründet werden können. Die Stammeinlage für die „normale“ GmbH wird ebenfalls auf 10.000,– herabgesetzt, wobei bei der GmbH zumindest 5.000,– in bar einzuzahlen sind.
Der Reduzierung der Stammeinlage entsprechend wird bei der FlexKap und bei der GmbH die Mindest-Köst auf 500,– pro Jahr herabgesetzt.
Erwerb eigener Anteile, Genehmigtes Kapital und Bedingtes Kapital
Diese Kapitalmaßnahmen dienen im Wesentlichen dazu, Kapitalanteile für zukünftige Investoren oder Mitarbeiterbeteiligungen zu reservieren bzw. bereitzustellen. Diese Möglichkeiten gab es bislang bei GmbHs nicht, sondern nur bei Aktiengesellschaften.
Unternehmenswert-Anteile
Es handelt sich dabei um eine völlig neue Anteilsklasse, die es ermöglicht, stimmrechtslose Anteile am Unternehmen an Mitarbeiter oder auch an Dritte zu vergeben. Diese Anteile gewähren einen Anteil am Unternehmenserfolg und am Veräußerungserlös.
Die so berechtigten Mitarbeiter/Dritte dürfen zwar an einer Generalversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht in der Versammlung. Weiters haben sie ein Recht auf Bucheinsicht und auf Ausfolgung eines Jahresabschlusses.
Die Berechtigten haben KEINE über den Anteilswert hinausgehende Haftung (zB Ausfallshaftung, Nachschusspflicht).
Die Unternehmenswert-Beteiligten werden in einem in der Gesellschaft geführten Anteilsbuch registriert. Eine namentliche Eintragung im Firmenbuch erfolgt nicht. Die Gesellschaft hat jedoch eine Namensliste gemeinsam mit der Jahresbilanz beim Firmenbuch einzureichen. Die Namensliste wird in der Urkundensammlung abgelegt und ist daher über diesen Weg auch öffentlich einsehbar.
Die Übertragung der Unternehmenswert-Anteile ist ohne Notariatsakt, jedoch mit anwaltlicher oder notarieller Privaturkunde zulässig. Die Übertragung kann daher stark vereinfacht vorgenommen werden.
Wechsel zwischen GmbH und FlexKap
Der Wechsel zwischen einer klassischen GmbH und einer FlexKap kann durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages mit 3/4tel-Mehrheit beschlossen werden.
In Summe ist die neue Rechtsform eine gelungene Möglichkeit flexibler Gewinnanteile oder Verkaufserlöse an Investoren oder Mitarbeiter zu vergeben. Wir gehen davon aus, dass die FlexKap rasch an Bedeutung gewinnen und zu einer echten Alternative zu den klassischen Rechtsformen GmbH und KG wird.