Kurz vor Jahresende wur­de von der Regierung doch noch beschlos­sen, dass es auch für 2024 eine Teuerungsprämie geben soll, die­se nennt sich nun Mitarbeiterprämie. Aber wann kann sie tat­säch­lich sozialversicherungs- und lohn­steu­er­frei aus­be­zahlt werden?

Auf den Punkt gebracht:  FAST NIE!

Michaela Rabl 2

Unsere Expertin, Michaela Rabl, rät:

Haben Sie noch kei­ne Teuerungsprämie für das Jahr 2023 aus­be­zahlt, so kön­nen Sie dies noch bis 15.02.2024 nach­ho­len! Es muss klar for­mu­liert sein, dass es sich um die Teuerungsprämie 2023 han­delt, sie muss bis 15.02.2024 dem Dienstnehmer zuge­flos­sen sein und die Prämie darf nicht mehr als € 2.000,00 bzw. bei Bildung von Gruppen oder Zahlung an alle nicht mehr als € 3.000,00 betragen.

Mag. Michaela Rabl

Geschäftsführerin und Partnerin
Team Steuerberatung

michaela.rabl@bgundp.com

Nur wenn es einen Kollektivvertrag gibt, der etwas dazu bestimmt oder der den Betriebsrat dazu ermäch­tigt, eine Prämie fest­zu­set­zen, kann man auch begüns­tigt aus­zah­len (maxi­mal 3.000,00). Gibt es in so einem Fall kei­nen Betriebsrat, dann kann der Arbeitgeber auf­grund einer Ermächtigung im Kollektivvertrag an alle Mitarbeiter eine Prämie aus­zah­len. Leider haben bis­lang nur ver­ein­zel­te Kollektivverträge eine Absichtserklärung einer der­ar­ti­gen Ermächtigung auf­ge­nom­men und zwar der KV für Metallgewerbe (Angestellte und Arbeiter) und der Telekom-KV!

Gibt es kei­nen Kollektivvertrag oder hat die­ser nichts gere­gelt, so kann kei­ne Mitarbeiterprämie SV- und LST- frei aus­be­zahlt wer­den. Doch eine Ausnahme gibt es! Wenn es auf Arbeitgeberseite gar kei­nen Verband gibt, der einen Kollektivvertrag abschlie­ßen könn­te, wie es zum Beispiel bei Vereinen vor­kom­men kann, dann kann wie­der der Betriebsrat eine Vereinbarung abschlie­ßen oder eben an alle bezahlt wer­den und zwar unter der wei­te­ren Voraussetzung, dass es sich um ein zusätz­li­che Zahlung han­delt, die bis­her nicht gewährt wurde.

Schade, dass hier nicht frü­her für die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine Regelung gefun­den wur­de, von der sie auch steu­er­lich pro­fi­tie­ren können.