Die Richtlinienverordnung, aktuelle FAQs und weitere Informationen werden auf der eigens eingerichteten website https://www.ekz-npo.at/ zur Verfügung gestellt. Über diese website ist nach einmaliger Registrierung auch die Antragstellung möglich, wo nach Eingabe der erforderlichen Daten unmittelbar die Förderhöhe berechnet wird.
Unsere Expertin, Elisabeth Joham, rät:
Wenn eine Trennung der unternehmerischen und nicht-unternehmerischen Tätigkeiten im Rechnungswesen möglich ist, ist ein bereits beantragter Energiekostenzuschuss für Unternehmer (für die unternehmerischen Bereiche) nicht schädlich und kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Energiekostenzuschuss für NPOs für die nicht-unternehmerischen Tätigkeiten beantragt werden!
Mag. Elisabeth Joham
Team Steuerberatung
Der Gesamtrahmen für Unterstützungsleistungen aus dem Energiekostenzuschuss für NPOs beträgt € 140 Mio abzüglich Abwicklungskosten; die Gewährung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die wichtigsten Punkte zum Zuschuss im Überblick:
- gefördert werden insbes. NPOs im Rahmen ihrer nicht-unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG
- förderbar sind „betriebsnotwendige“ Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl
- Förderphase 1: 01–12/2022 (Antragstellung ab sofort bis 30.06.2024; Förderung 30% der Energiemehrkosten)
- Förderphase 2: 01–12/2023 (Antragstellung 01.07. bis 31.12.2024; Förderung 50% der Energiemehrkosten)
- Vergleichszeitraum jeweils: 01–12/2021
- Schadensminderungspflicht
Förderungen können ab € 800 je Förderphase gewährt werden. Die maximale Förderhöhe je begünstigter Organisation bzw. je Unternehmensverbund beträgt für beide Förderphasen gesamt € 500.000.
Wie auch beim Energiekostenzuschuss für Unternehmer ist eine Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit bestimmter im Förderungsantrag enthaltener Angaben durch Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in erforderlich. Zuschüsse bis € 15.000 werden um € 500 erhöht, um die Kosten für die Antragstellung teilweise zu ersetzen.