Am 15.01.2024 wur­de die EKZ-NPO-Richtlinienverordnung im Bundesgesetzblatt ver­öf­fent­licht, wel­che die Details zur Beantragung des Energiekostenzuschusses für NPOs regelt.

Die Richtlinienverordnung, aktu­el­le FAQs und wei­te­re Informationen wer­den auf der eigens ein­ge­rich­te­ten web­site https://www.ekz-npo.at/ zur Verfügung gestellt. Über die­se web­site ist nach ein­ma­li­ger Registrierung auch die Antragstellung mög­lich, wo nach Eingabe der erfor­der­li­chen Daten unmit­tel­bar die Förderhöhe berech­net wird.

Christian Grossek

Unsere Expertin, Elisabeth Joham, rät:

Wenn eine Trennung der unter­neh­me­ri­schen und nicht-unternehmerischen Tätigkeiten im Rechnungswesen mög­lich ist, ist ein bereits bean­trag­ter Energiekostenzuschuss für Unternehmer (für die unter­neh­me­ri­schen Bereiche) nicht schäd­lich und kann bei Vorliegen der wei­te­ren Voraussetzungen ein Energiekostenzuschuss für NPOs für die nicht-unternehmerischen Tätigkeiten bean­tragt werden!

Mag. Elisabeth Joham

Team Steuerberatung

elisabeth.joham@bgundp.com

Der Gesamtrahmen für Unterstützungsleistungen aus dem Energiekostenzuschuss für NPOs beträgt € 140 Mio abzüg­lich Abwicklungskosten; die Gewährung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung ste­hen­den Mittel.

Die wich­tigs­ten Punkte zum Zuschuss im Überblick:

  • geför­dert wer­den ins­bes. NPOs im Rahmen ihrer nicht-unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG
  • för­der­bar sind „betriebs­not­wen­di­ge“ Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl
  • Förderphase 1: 01–12/2022 (Antragstellung ab sofort bis 30.06.2024; Förderung 30% der Energiemehrkosten)
  • Förderphase 2: 01–12/2023 (Antragstellung 01.07. bis 31.12.2024; Förderung 50% der Energiemehrkosten)
  • Vergleichszeitraum jeweils: 01–12/2021
  • Schadensminderungspflicht

Förderungen kön­nen ab € 800 je Förderphase gewährt wer­den. Die maxi­ma­le Förderhöhe je begüns­tig­ter Organisation bzw. je Unternehmensverbund beträgt für bei­de Förderphasen gesamt € 500.000.

Wie auch beim Energiekostenzuschuss für Unternehmer ist eine Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit bestimm­ter im Förderungsantrag ent­hal­te­ner Angaben durch Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in erfor­der­lich. Zuschüsse bis € 15.000 wer­den um € 500 erhöht, um die Kosten für die Antragstellung teil­wei­se zu ersetzen.