Durch die gesetzlich verpflichtende Bindung an die durchschnittliche Inflationsrate werden die Grenzbeträge für die Tarifstufen und die Absetzbeträge um knapp 4 % angehoben. Allerding werden dafür nur 2/3 der Inflationsrate verwendet.
Für das verbleibende Drittel hat nun die Regierung eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, über die wir hier kurz informieren möchten.

Geringverdienende Eltern
Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen (derzeit 24.500 Euro) ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
Kleinunternehmer
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von 35.000 € auf 55.000 € angehoben. Neben der Umsatzsteuer wird diese Grenze in Zukunft auch für die Kleinunternehmerpauschalierung der Einkommensteuer gelten. Dort galt bislang die umsatzsteuerliche Grenze plus 5.000 €.
Reisekosten
Folgende Reisekosten ändern sich ab 2025:
- Inländisches Tagesgeld: 30,00 Euro (bisher 26,40)
- Inländisches Nächtigungsgeld: 17,00 Euro (bisher 15,00)
- Kilometergeld PKW: 0,50 Euro (bisher 0,42)
- Kilometergeld Motorfahrräder und Motorräder: 0,50 Euro (bisher 0,24)
- Kilometergeld Mitfahrer: 0,15 Euro (bisher 0,05)
- Kilometergeld Fahrrad/Fußgänger: 0,50 Euro (bisher 0,38)
Außerdem wird die Obergrenze zum Ansatz von Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr erhöht. Die Untergrenze für Fußgänger wird von zwei auf einen Kilometer reduziert.
Weiters soll die Möglichkeit eines abgabenfreien Beförderungszuschuss für Öffi Nutzung bei Dienstreisen wie folgt angepasst werden:
- für die ersten 50 Kilometer: 0,50 Euro (bisher 0,20)
- für die weiteren 250 Kilometer: 0,20 Euro (bisher 0,10)
- für jeden weiteren Kilometer: 0,10 Euro (bisher 0,05)
Sachbezug Dienstwohnung
Wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die nicht Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, bis zu einer Größe von 30 m² überlässt, ist gemäß §2 Abs. 7a Sachbezugswerteverordnung kein Sachbezug anzusetzen.
Diese Grenze erhöht sich nun von 30 m² auf 35 m². Außerdem sind Gemeinschaftsräume, die bisher jedem Nutzungsberechtigten voll zugerechnet wurden, künftig aliquot den jeweiligen Nutzungsberechtigten zurechnen.
Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.
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