Der Handwerkerbonus ist eine Initiative der Bundesregierung, um Investitionen zu för­dern und somit auch Arbeitsplätze in der Baubranche zu sichern.

Gefördert wer­den Handwerksleistungen im eige­nen Zuhause sowie Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau rück­wir­kend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Michael Binder

Unser Experte, Michael Binder, rät:

Da pro Kalenderjahr nur ein Antrag gestellt wer­den darf, sam­meln Sie Ihre Rechnungen und rei­chen Sie die­se gemein­sam ein!

Mag. Michael Binder, MBA (UK)
Partner und Geschäftsführer

michael.binder@bgundp.com

Höhe der Förderung: 

Es wer­den 20 % der Nettokosten geför­dert, wobei die Förderung für das Jahr 2024 mit 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit und im Jahr 2025 mit 1.500 Euro gede­ckelt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert wer­den aus­schließ­lich Arbeitsleistungen, die zur Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von pri­vat genutz­tem Wohn- und Lebensbereich am Haupt- oder Nebenwohnsitz einer Person die­nen. Darunter fal­len unter anderem:

  • Die Erneuerung von Dächern und Fassaden sowie Spenglerarbeiten
  • Der Austausch von Fenstern, Bodenbelägen oder Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Tischlerarbeiten, solan­ge die Gegenstände fest mit dem Gebäude ver­bun­den sind
  • Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung
  • Verglasung einer Loggia
  • Infrastruktureinbauten wie ein Kanal
  • Dach- oder Fassadenbegrünung sowie Gartengestaltung
  • Schaffung oder Renovierung von Teichanlagen und Pools

Die Kosten für die Arbeitsleistung müs­sen mind. 250 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.

Antragstellung:

Der Antrag für den Handwerkerbonus kann online seit dem 15. Juli 2024 gestellt wer­den. Dies kann online unter handwerkerbonus.gv.at gemacht wer­den. Pro Kalenderjahr und Förderwerber:in darf maxi­mal ein Antrag gestellt wer­den, in einem Antrag kön­nen aber meh­re­re Rechnungen zusam­men­ge­fasst werden.

Genauere Informationen über die Antragstellung fin­den Sie unter https://handwerkerbonus.gv.at/

Der Antrag kann für Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wur­den, bis 28. Februar 2025 ein­ge­reicht wer­den. Anträge für das Förderjahr 2025 kön­nen von 1. März 2025 bis 28.Februar 2026 gestellt werden.

Was kann bei­spiels­wei­se nicht geför­dert werden?

  • Materialkosten, sowie Transport– und Planungskosten
  • die Neuerrichtung von fos­si­len Heizsystemen
  • Arbeitsleistungen, für die bereits eine Steuerbegünstigung in Anspruch genom­men wird
  • Von einer Versicherung gedeck­te Arbeitsleistungen
  • Arbeitsleistungen, die auf­grund von gesetz­li­chen oder behörd­li­chen Auflagen durch­ge­führt wer­den, wie bspw. Schornstein-Kehrarbeiten
  • Arbeitsleistungen, die noch nicht voll­stän­dig begli­chen wurden
  • Arbeitsleistungen, wel­che ohne Beleg aus elek­tro­ni­schen Aufzeichnungssystemen (bspw. Registrierkassen) bar (inkl. Bankomat oder Kreditkarte) begli­chen werden
  • Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen, Heckenschnitt etc.