Der Handwerkerbonus ist eine Initiative der Bundesregierung, um Investitionen zu fördern und somit auch Arbeitsplätze in der Baubranche zu sichern.
Gefördert werden Handwerksleistungen im eigenen Zuhause sowie Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau rückwirkend vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Unser Experte, Michael Binder, rät:
Da pro Kalenderjahr nur ein Antrag gestellt werden darf, sammeln Sie Ihre Rechnungen und reichen Sie diese gemeinsam ein!
Mag. Michael Binder, MBA (UK)
Partner und Geschäftsführer
Höhe der Förderung:
Es werden 20 % der Nettokosten gefördert, wobei die Förderung für das Jahr 2024 mit 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit und im Jahr 2025 mit 1.500 Euro gedeckelt ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen, die zur Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensbereich am Haupt- oder Nebenwohnsitz einer Person dienen. Darunter fallen unter anderem:
- Die Erneuerung von Dächern und Fassaden sowie Spenglerarbeiten
- Der Austausch von Fenstern, Bodenbelägen oder Wandtapeten
- Malerarbeiten
- Tischlerarbeiten, solange die Gegenstände fest mit dem Gebäude verbunden sind
- Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung
- Verglasung einer Loggia
- Infrastruktureinbauten wie ein Kanal
- Dach- oder Fassadenbegrünung sowie Gartengestaltung
- Schaffung oder Renovierung von Teichanlagen und Pools
Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen mind. 250 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
Antragstellung:
Der Antrag für den Handwerkerbonus kann online seit dem 15. Juli 2024 gestellt werden. Dies kann online unter handwerkerbonus.gv.at gemacht werden. Pro Kalenderjahr und Förderwerber:in darf maximal ein Antrag gestellt werden, in einem Antrag können aber mehrere Rechnungen zusammengefasst werden.
Genauere Informationen über die Antragstellung finden Sie unter https://handwerkerbonus.gv.at/
Der Antrag kann für Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wurden, bis 28. Februar 2025 eingereicht werden. Anträge für das Förderjahr 2025 können von 1. März 2025 bis 28.Februar 2026 gestellt werden.
Was kann beispielsweise nicht gefördert werden?
- Materialkosten, sowie Transport– und Planungskosten
- die Neuerrichtung von fossilen Heizsystemen
- Arbeitsleistungen, für die bereits eine Steuerbegünstigung in Anspruch genommen wird
- Von einer Versicherung gedeckte Arbeitsleistungen
- Arbeitsleistungen, die aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen durchgeführt werden, wie bspw. Schornstein-Kehrarbeiten
- Arbeitsleistungen, die noch nicht vollständig beglichen wurden
- Arbeitsleistungen, welche ohne Beleg aus elektronischen Aufzeichnungssystemen (bspw. Registrierkassen) bar (inkl. Bankomat oder Kreditkarte) beglichen werden
- Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen, Heckenschnitt etc.