Schließung Betriebsstätte im Jahr 2024? Betrieb und Privatperson an der­sel­ben Adresse? — Befreien Sie sich vom ORF-Beitrag bis spä­tes­tens 15.04.2025!

Martin Binder

Unser Experte, Thomas Jammernegg, rät:

Nutzen Sie recht­zei­tig Befreiungen und Ausnahmeregelungen: Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht Möglichkeiten vor sich von den Gebühren befrei­en zu las­sen. Unter die­sen Links fin­den Sie wert­vol­le Informationen, den Beitrags Befreiungsrechner und das Formular für Ausnahmen im betrieb­li­chen Bereich:

ORF-Beitrag Detailinformationen für Unternehmen
ORF-Beitrags Befreiungsrechner
Formular für Ausnahmen im betrieb­li­chen Bereich

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten ger­ne Ihre offe­nen Fragen!

Thomas Jammernegg
Team Steuerberatung

Mit 1.1.2024 lös­te das ORF-Beitrags-Gesetz das seit dem Jahr 2000 gel­ten­de Rundfunkgebührengesetz ab. Die größ­te damit ein­her­ge­hen­de Änderung betrifft, dass nicht mehr Betreiber von Rundfunkempfangseinrichtungen gebüh­ren­pflich­tig wer­den, son­dern auf Grund der tech­ni­schen Entwicklungen von Empfangsmöglichkeiten jede Hauptwohnsitz-Adresse (im pri­va­ten Bereich) zur Zahlung des neu­en ORF Beitrags ver­pflich­tet ist.

Im betrieb­li­chen Bereich umfasst die­se Beitragspflicht Unternehmer, die kom­mu­nal­steu­er­pflich­tig sind. Diese haben je Gemeinde, in der sie über eine Betriebsstätte ver­fü­gen und im vor­an­ge­gan­ge­ne Kalenderjahr Kommunalsteuer ent­rich­tet haben, den ORF Beitrag ent­rich­ten. Die rele­van­ten Daten wer­den der ORF-Beitrags Service GmbH vom BMF auto­ma­ti­siert übermittelt.

Die Höhe des ORF Beitrages rich­tet sich nach der Summe der Arbeitslöhne im vor­an­ge­gan­ge­nen Kalenderjahr. § 4 Abs 3 ORF-Beitrags-Gesetz sieht dazu fol­gen­de Werte vor:

Bis 1,6 Mio 1 ORF Beitrag EUR 240,00
Bis 3 Mio 2 ORF-Beiträge EUR 480,00
Bis 10 Mio 7 ORF Beiträge EUR 1.680,00
Bis 50 Mio 10 ORF Beiträge EUR 2.400,00
Bis 90 Mio 20 ORF Beiträge EUR 4.800,00
Über 90 Mio 50 ORF Beiträge EUR 12.000,00

 

Die oben ange­führ­ten Werte gel­ten für die Steiermark und betref­fend 12 Monate. Für ande­re Bundesländer gel­ten auf­grund zusätz­li­cher Landesabgaben ande­re Werte. Je Kalendermonat sind von einem Unternehmer maxi­mal 100 ORF Beiträge zu entrichten.

Insbesondere für das Jahr der Gründung und der Beendigung des Unternehmens sind Besonderheiten zu beach­ten, da eine Ganzjahresbetrachtung zum Tragen kommt.

  • Für das Jahr der Gründung (sofern in die­sem bereits Kommunalsteuerpflicht gege­ben ist) ergibt sich auf­grund der Ganzjahresbetrachtung eine ORF Beitragspflicht für das gesam­te Kalenderjahr, wel­che ab dem Folgejahr vor­ge­schrie­ben wird.
    Beispiel: Max M. grün­det im Laufe des Jahres X1 ein Unternehmen. Auf Grund meh­re­rer Dienstnehmer wird die GmbH bereits im Jahr X1 kom­mu­nal­steu­er­pflich­tig. Da die Daten der ORF-Beitrags Service GmbH erst in X2 zur Verfügung gestellt wer­den, wird in X2 der ORF-Beitrag für X1 und X2 vorgeschrieben.
  • Für das Jahr der Beendigung ergibt sich Handlungsbedarf. Ohne Antrag wird dem Unternehmer auch für das Jahr nach Beendigung der letz­ten Betriebsstätte in der Gemeinde der ORF-Beitrag vor­ge­schrie­ben. Auf Antrag bis spä­tes­tens 15.04. des Folgejahres endet die Beitragspflicht bereits mit Ende des Jahres der Schließung.
    Beispiel: Im Jahr X5 liqui­diert Max M. sei­ne GmbH. Da der ORF Beitrag an die Kommunalsteuerpflicht des Vorjahres gekop­pelt ist, wäre die GmbH auch im Jahr X6 noch bemes­sen an der Höhe der Jahreslohnsumme aus X5 abga­ben­pflich­tig. Hier emp­fiehlt es sich bis 15.04.X6 einen Antrag auf Beendigung der Beitragspflicht zu stellen.

 

Darüber hin­aus erge­ben sich noch wei­te­re Sachverhalte, in denen Handlungsbedarf gege­ben ist:

  • Liegt an ein und der­sel­ben Adresse eine Betriebsstätte und ein Hauptwohnsitz des Unternehmers, kann auf Antrag die Beitragspflicht für den pri­va­ten Bereich auf­ge­ho­ben wer­den (zB GmbH hat ihren Sitz am Hauptwohnort des Geschäftsführers). Dies ergibt sich aus den gesetz­li­chen Regelungen, wonach pro Adresse nur eine ORF Beitragspflicht bestehen soll. Wichtig ist hier­bei, dass sämt­li­che Daten im Unternehmerservice Portal kor­rekt ein­ge­tra­gen sind. Auch hier ist ein Antrag zur Befreiung bis spä­tes­tens 15.04. des Folgejahres zu stellen.
  • Darüber hin­aus ist ein bestimm­ter Personenkreis eben­falls von der ORF Beitragspflicht befreit. Mit Erfüllung bestimm­ter Anspruchsgrundlagen und unter Einbezug des Haushalts-Netto Einkommen kann ein Antrag auf Zuschuss oder Befreiung gestellt wer­den. Dieser Anspruch kann mit Hilfe des Befreiungsrechners bestimmt werden.