Schließung Betriebsstätte im Jahr 2024? Betrieb und Privatperson an derselben Adresse? — Befreien Sie sich vom ORF-Beitrag bis spätestens 15.04.2025!
Unser Experte, Thomas Jammernegg, rät:
Nutzen Sie rechtzeitig Befreiungen und Ausnahmeregelungen: Das ORF-Beitrags-Gesetz sieht Möglichkeiten vor sich von den Gebühren befreien zu lassen. Unter diesen Links finden Sie wertvolle Informationen, den Beitrags Befreiungsrechner und das Formular für Ausnahmen im betrieblichen Bereich:
ORF-Beitrag Detailinformationen für Unternehmen
ORF-Beitrags Befreiungsrechner
Formular für Ausnahmen im betrieblichen Bereich
Wir informieren Sie und beantworten gerne Ihre offenen Fragen!
Thomas Jammernegg
Team Steuerberatung
Mit 1.1.2024 löste das ORF-Beitrags-Gesetz das seit dem Jahr 2000 geltende Rundfunkgebührengesetz ab. Die größte damit einhergehende Änderung betrifft, dass nicht mehr Betreiber von Rundfunkempfangseinrichtungen gebührenpflichtig werden, sondern auf Grund der technischen Entwicklungen von Empfangsmöglichkeiten jede Hauptwohnsitz-Adresse (im privaten Bereich) zur Zahlung des neuen ORF Beitrags verpflichtet ist.
Im betrieblichen Bereich umfasst diese Beitragspflicht Unternehmer, die kommunalsteuerpflichtig sind. Diese haben je Gemeinde, in der sie über eine Betriebsstätte verfügen und im vorangegangene Kalenderjahr Kommunalsteuer entrichtet haben, den ORF Beitrag entrichten. Die relevanten Daten werden der ORF-Beitrags Service GmbH vom BMF automatisiert übermittelt.
Die Höhe des ORF Beitrages richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne im vorangegangenen Kalenderjahr. § 4 Abs 3 ORF-Beitrags-Gesetz sieht dazu folgende Werte vor:
Bis 1,6 Mio | 1 ORF Beitrag | EUR 240,00 |
Bis 3 Mio | 2 ORF-Beiträge | EUR 480,00 |
Bis 10 Mio | 7 ORF Beiträge | EUR 1.680,00 |
Bis 50 Mio | 10 ORF Beiträge | EUR 2.400,00 |
Bis 90 Mio | 20 ORF Beiträge | EUR 4.800,00 |
Über 90 Mio | 50 ORF Beiträge | EUR 12.000,00 |
Die oben angeführten Werte gelten für die Steiermark und betreffend 12 Monate. Für andere Bundesländer gelten aufgrund zusätzlicher Landesabgaben andere Werte. Je Kalendermonat sind von einem Unternehmer maximal 100 ORF Beiträge zu entrichten.
Insbesondere für das Jahr der Gründung und der Beendigung des Unternehmens sind Besonderheiten zu beachten, da eine Ganzjahresbetrachtung zum Tragen kommt.
- Für das Jahr der Gründung (sofern in diesem bereits Kommunalsteuerpflicht gegeben ist) ergibt sich aufgrund der Ganzjahresbetrachtung eine ORF Beitragspflicht für das gesamte Kalenderjahr, welche ab dem Folgejahr vorgeschrieben wird.
Beispiel: Max M. gründet im Laufe des Jahres X1 ein Unternehmen. Auf Grund mehrerer Dienstnehmer wird die GmbH bereits im Jahr X1 kommunalsteuerpflichtig. Da die Daten der ORF-Beitrags Service GmbH erst in X2 zur Verfügung gestellt werden, wird in X2 der ORF-Beitrag für X1 und X2 vorgeschrieben.
- Für das Jahr der Beendigung ergibt sich Handlungsbedarf. Ohne Antrag wird dem Unternehmer auch für das Jahr nach Beendigung der letzten Betriebsstätte in der Gemeinde der ORF-Beitrag vorgeschrieben. Auf Antrag bis spätestens 15.04. des Folgejahres endet die Beitragspflicht bereits mit Ende des Jahres der Schließung.
Beispiel: Im Jahr X5 liquidiert Max M. seine GmbH. Da der ORF Beitrag an die Kommunalsteuerpflicht des Vorjahres gekoppelt ist, wäre die GmbH auch im Jahr X6 noch bemessen an der Höhe der Jahreslohnsumme aus X5 abgabenpflichtig. Hier empfiehlt es sich bis 15.04.X6 einen Antrag auf Beendigung der Beitragspflicht zu stellen.
Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Sachverhalte, in denen Handlungsbedarf gegeben ist:
- Liegt an ein und derselben Adresse eine Betriebsstätte und ein Hauptwohnsitz des Unternehmers, kann auf Antrag die Beitragspflicht für den privaten Bereich aufgehoben werden (zB GmbH hat ihren Sitz am Hauptwohnort des Geschäftsführers). Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, wonach pro Adresse nur eine ORF Beitragspflicht bestehen soll. Wichtig ist hierbei, dass sämtliche Daten im Unternehmerservice Portal korrekt eingetragen sind. Auch hier ist ein Antrag zur Befreiung bis spätestens 15.04. des Folgejahres zu stellen.
- Darüber hinaus ist ein bestimmter Personenkreis ebenfalls von der ORF Beitragspflicht befreit. Mit Erfüllung bestimmter Anspruchsgrundlagen und unter Einbezug des Haushalts-Netto Einkommen kann ein Antrag auf Zuschuss oder Befreiung gestellt werden. Dieser Anspruch kann mit Hilfe des Befreiungsrechners bestimmt werden.