Wie bereits in unseren Steuer-Updates 2024 angekündigt, gilt seit dem 1. Jänner 2025 in Österreich eine modernisierte Kleinunternehmerregelung. Diese bringt sowohl Erleichterungen für Unternehmer:innen als auch neue Voraussetzungen mit sich. Der Fokus liegt auf der Anhebung der Umsatzgrenze, einer grenzüberschreitenden Anwendbarkeit innerhalb der EU und weiteren Vereinfachungen. Nachfolgend eine detaillierte Übersicht der Neuerungen:
Unsere Expertin, Bettina Sommer-Remling, rät:
Prüfen Sie, ob Ihr Umsatz unter der neuen Grenze bleibt und berücksichtigen Sie geplante Investitionen sowie mögliche Vorsteuerabzüge, da eine Option in die Steuerpflicht weiterhin möglich ist. Achtung hier gilt die Bindungsfrist von 5 Jahren.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne!
Bettina Sommer-Remling
Team Steuerberatung
Erhöhung der Umsatzgrenze
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:innen wird von bisher 35.000 € netto (42.000 € brutto) auf 55.000 € brutto pro Jahr angehoben. Dies bedeutet, dass mehr Unternehmer:innen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren können.
- Die bisherige Möglichkeit, die Umsatzgrenze einmal in fünf Jahren um bis zu 15 % überschreiten zu können, wird ersetzt. Ab 2025 gilt:
- Überschreitung von bis zu 10 % (60.500 €): Die Steuerbefreiung bleibt bis Jahresende bestehen. Steuerpflicht entsteht im Folgejahr.
- Überschreitung über 10 %: Steuerpflicht tritt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung ein.
Keine Rückwirkung bei Überschreitung
Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Überschreitung der Umsatzgrenze die Umsatzsteuerpflicht künftig nicht mehr rückwirkend für das gesamte Jahr gilt. Umsätze vor der Überschreitung bleiben steuerfrei. Dies bietet mehr Planungssicherheit und Schutz vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Vereinfachte Rechnungslegung
Kleinunternehmer:innen dürfen künftig unabhängig vom Rechnungsbetrag eine vereinfachte Rechnung ausstellen. Bislang war dies nur für Rechnungen bis 400 € möglich. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung ist weiterhin auf der Rechnung anzuführen.
Einführung der EU-Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 EU-weit harmonisiert, um grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Wesentliche Punkte:
Voraussetzungen für Unternehmer:innen aus anderen EU-Staaten:
- Die nationale Umsatzgrenze von 55.000 € in Österreich darf nicht überschritten werden.
- Der unionsweite Jahresumsatz darf 100.000 € nicht überschreiten.
- Die Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat beantragt werden.
Voraussetzungen für österreichische Unternehmer:innen
- Die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern kann in Anspruch genommen werden, wenn die jeweiligen Umsatzgrenzen des Landes nicht überschritten werden.
- Der unionsweite Jahresumsatz von 100.000 € darf nicht überschritten werden.
- Die Befreiung muss über ein Portal beantragt werden. Die Anmeldung ist erst ab dem 01.01.2025 möglich. Die Bestätigung über die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung erfolgt binnen 35 Werktagen unter gleichzeitiger Erteilung einer sogenannten „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Umsätze in jenen Mitgliedsstaaten, für die die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beantragt wurde, umsatzsteuerfrei verrechnet werden.
Fazit
Die neue Kleinunternehmerregelung stellt eine deutliche Entlastung für kleine Unternehmen dar und erweitert