Die Kommission der Europäischen Union ver­öf­fent­lich­te am 26. Februar 2025 ihren Vorschlag für das ers­te Omnibus-Paket, um einen Bürokratieabbau errei­chen zu kön­nen. Dieser Entwurf ent­hielt mas­si­ve Änderungen für die bevor­ste­hen­de Nachhaltigkeitsberichterstattung und lässt die Frage offen, wel­ches Ziel der „Green-Deal-Omnibus“ der EU künf­tig ansteu­ern wird.

Blaues Verkehrsschild mit mehreren weißen Pfeilen, die in unterschiedliche Richtungen weisen, darunter die lateinische Frage „QUO VADIS?“ (Wohin gehst du?). Der Hintergrund zeigt einen Himmel mit weißen Wolken.
Porträt eines lächelnden Mannes mit dunklem, leicht welligem Haar und Bart. Er trägt einen dunkelblauen Anzug, ein weißes Hemd und eine rot gemusterte Krawatte. Der Hintergrund ist neutral grau.

Unser Experte Harald Goger:

Auch wenn vie­le Unternehmen durch die neu­en Schwellenwerte von der CSRD-Berichtspflicht aus­ge­nom­men wer­den, soll­ten ESG-Projekte nicht vor­ei­lig gestoppt wer­den. Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein zen­tra­ler Faktor für Investoren, Geschäftspartner und Banken – der frei­wil­li­ge VSME-Standard bie­tet gera­de KMU eine wert­vol­le Möglichkeit, sich zukunfts­si­cher aufzustellen.

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Mag. Harald Goger, CISA
Geschäftsführer, Partner & Wirtschaftsprüfer

Die in der Praxis größ­ten Auswirkungen erge­ben sich hier­bei wohl für Unternehmen der soge­nann­ten „zwei­ten Welle“. Dies sind in Österreich Unternehmen bzw Konzerne, wel­che iSd § 221 UGB als „groß“ zu qua­li­fi­zie­ren sind. Die hier­für rele­van­ten Schwellenwerte bil­den die Bilanzsumme (> Mio€ 20), die Umsatzerlöse (> Mio€ 40) sowie die Mitarbeiteranzahl (> 250 Personen im Jahresschnitt). Für die­se Einheiten hät­te bis­her ab dem Geschäftsjahr 2025 die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung (cor­po­ra­te sus­tain­ab­li­li­ty report­ing direc­ti­ve) gegolten.

Im nun vor­lie­gen­den Entwurf wur­de der Anwendungsbereich der CSRD deut­lich ein­ge­schränkt, indem die rele­van­ten Größenkriterien wie folgt ange­passt wurden:

  • 1.000 Mitarbeiter UND
  • Bilanzsumme iHv Mio€ 25 ODER Umsatz iHv Mio€ 50

Nach ers­ten Schätzungen wer­den dadurch 80% weni­ger Unternehmen von der Berichtspflicht betrof­fen sein. Bleiben Unternehmen bzw Konzerne trotz der genann­ten Erhöhung der Schwellenwerte berichts­pflich­tig, ver­schiebt sich die Erstanwendung laut dem aktu­el­len Entwurf zwei Jahre nach hin­ten und ist daher erst für den Regelstichtag 2027 relevant.

Weiters sind in der Omnibus Initiative ua die fol­gen­den Punkte enthalten:

  • Überarbeitung der euro­päi­schen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) in den nächs­ten sechs Monaten mit dem Ziel der wesent­li­chen Reduzierung der erfor­der­li­chen Datenpunkte.
  • Streichung der Einführung von sek­tor­be­zo­ge­nen Berichtsstandards.
  • Abkehr von der in Aussicht gestell­ten Erhöhung der Prüfungsintensität von einer „Limited Assurance“ zu einer „Reasonable Assurance“.
  • Verpflichtende Taxonomie-Berichterstattung (CSDDD – cor­po­ra­te sus­taina­bi­li­ty due dil­li­gence direc­ti­ve) nur noch für gro­ße Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als Mio€ 450.

 

Somit stellt sich aktu­ell für vie­le Unternehmen der zwei­ten und drit­ten Welle die Frage, wie mit den unter­neh­mens­in­tern ange­lau­fe­nen ESG-Projekten umge­gan­gen wer­den soll. Festzuhalten bleibt an die­ser Stelle, dass die bespro­che­nen Inhalte aktu­ell ledig­lich dem vor­lie­gen­den Entwurf ent­stam­men und jeden­falls die fina­len gesetz­li­chen Umsetzungen abzu­war­ten sind. Diese soll gegen Ende März 2025 vorliegen.

 

Unabhängig davon rückt der bis­her eher unbe­ach­te­te VSME-Standard („Voluntary report­ing stan­dard for SMEs“) nun in den Vordergrund. Dieser wur­de von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ent­wi­ckelt, um klei­nen und mitt­le­ren Unternehmen (KMU), die nicht unter die CSRD fal­len, ein frei­wil­li­ges Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereit­zu­stel­len. Dieses Rahmenwerk zielt dar­auf ab, KMU dabei zu unter­stüt­zen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu stan­dar­di­sie­ren und zu ver­bes­sern, wodurch sie bes­ser auf Anforderungen von Geschäftspartnern wie Banken, Investoren oder grö­ße­ren Unternehmen reagie­ren können.