Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am 26. Februar 2025 ihren Vorschlag für das erste Omnibus-Paket, um einen Bürokratieabbau erreichen zu können. Dieser Entwurf enthielt massive Änderungen für die bevorstehende Nachhaltigkeitsberichterstattung und lässt die Frage offen, welches Ziel der „Green-Deal-Omnibus“ der EU künftig ansteuern wird.


Unser Experte Harald Goger:
Auch wenn viele Unternehmen durch die neuen Schwellenwerte von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen werden, sollten ESG-Projekte nicht voreilig gestoppt werden. Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein zentraler Faktor für Investoren, Geschäftspartner und Banken – der freiwillige VSME-Standard bietet gerade KMU eine wertvolle Möglichkeit, sich zukunftssicher aufzustellen.
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Mag. Harald Goger, CISA
Geschäftsführer, Partner & Wirtschaftsprüfer
Die in der Praxis größten Auswirkungen ergeben sich hierbei wohl für Unternehmen der sogenannten „zweiten Welle“. Dies sind in Österreich Unternehmen bzw Konzerne, welche iSd § 221 UGB als „groß“ zu qualifizieren sind. Die hierfür relevanten Schwellenwerte bilden die Bilanzsumme (> Mio€ 20), die Umsatzerlöse (> Mio€ 40) sowie die Mitarbeiteranzahl (> 250 Personen im Jahresschnitt). Für diese Einheiten hätte bisher ab dem Geschäftsjahr 2025 die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung (corporate sustainablility reporting directive) gegolten.
Im nun vorliegenden Entwurf wurde der Anwendungsbereich der CSRD deutlich eingeschränkt, indem die relevanten Größenkriterien wie folgt angepasst wurden:
- 1.000 Mitarbeiter UND
- Bilanzsumme iHv Mio€ 25 ODER Umsatz iHv Mio€ 50
Nach ersten Schätzungen werden dadurch 80% weniger Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sein. Bleiben Unternehmen bzw Konzerne trotz der genannten Erhöhung der Schwellenwerte berichtspflichtig, verschiebt sich die Erstanwendung laut dem aktuellen Entwurf zwei Jahre nach hinten und ist daher erst für den Regelstichtag 2027 relevant.
Weiters sind in der Omnibus Initiative ua die folgenden Punkte enthalten:
- Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) in den nächsten sechs Monaten mit dem Ziel der wesentlichen Reduzierung der erforderlichen Datenpunkte.
- Streichung der Einführung von sektorbezogenen Berichtsstandards.
- Abkehr von der in Aussicht gestellten Erhöhung der Prüfungsintensität von einer „Limited Assurance“ zu einer „Reasonable Assurance“.
- Verpflichtende Taxonomie-Berichterstattung (CSDDD – corporate sustainability due dilligence directive) nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als Mio€ 450.
Somit stellt sich aktuell für viele Unternehmen der zweiten und dritten Welle die Frage, wie mit den unternehmensintern angelaufenen ESG-Projekten umgegangen werden soll. Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, dass die besprochenen Inhalte aktuell lediglich dem vorliegenden Entwurf entstammen und jedenfalls die finalen gesetzlichen Umsetzungen abzuwarten sind. Diese soll gegen Ende März 2025 vorliegen.
Unabhängig davon rückt der bisher eher unbeachtete VSME-Standard („Voluntary reporting standard for SMEs“) nun in den Vordergrund. Dieser wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nicht unter die CSRD fallen, ein freiwilliges Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitzustellen. Dieses Rahmenwerk zielt darauf ab, KMU dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu standardisieren und zu verbessern, wodurch sie besser auf Anforderungen von Geschäftspartnern wie Banken, Investoren oder größeren Unternehmen reagieren können.