Änderungen im Zahlungsverkehr ab 9. Oktober 2025

Die EU-Instant-Payment-Verordnung ist bereits am 8. April 2024 in Kraft getre­ten und wird seit­dem schritt­wei­se umge­setzt. Ab dem 9. Oktober 2025 tre­ten wei­te­re bedeu­ten­de Anpassungen im elek­tro­ni­schen Zahlungsverkehr in Kraft. Für Unternehmen bedeu­tet dies vor allem mehr Sicherheit, Transparenz und Geschwindigkeit bei Überweisungen. Hier ein kur­zer Überblick über die wich­tigs­ten Änderungen:

 

Euro-Banknoten und Münzen auf einem SEPA-Überweisungsformular – Symbolbild für Geldtransfer, Finanzen und Zahlungsverkehr in Europa.
Porträt eines lächelnden jungen Mannes im Anzug mit weißem Hemd vor neutralem grauem Hintergrund – professionelles Business-Foto.

Unser Experte Julian Breitler:

Damit es nicht ver­mehrt zu Rückfragen und etwa­igen Verzögerungen im Zahlungsverkehr kommt, habe ich prak­ti­sche Tipps für Unternehmen zusammengefasst:

  • Achten Sie dar­auf, dass Ihre Rechnungen künf­tig immer den exak­ten Namen des Kontoinhabers ent­hal­ten, um Fehlermeldungen beim Namen-Check zu vermeiden.
  • QR-Codes mit den Überweisungsdaten auf Rechnungen hel­fen dem Kunden, Zahlungsdaten kor­rekt und effi­zi­ent zu erfassen.
  • Updates Ihrer Banking Software soll­ten immer zeit­nah durch­ge­führt wer­den, damit die neu­en Vorgaben rei­bungs­los funktionieren.
  • Prüfen und aktua­li­sie­ren Sie selbst bei Ihren Zahlungen lau­fend die in Ihrer Banking-Software bzw. im ERP System gespei­cher­ten Empfängernamen Ihrer Lieferanten

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten ger­ne Ihre offe­nen Fragen!

Julian Breitler
Team Steuerberatung

Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzkosten

Ab die­sem Stichtag sind Banken und Zahlungsdienstleister im Euroraum ver­pflich­tet, Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) kos­ten­los und rund um die Uhr anzu­bie­ten. Zahlungen wer­den inner­halb von etwa zehn Sekunden gut­ge­schrie­ben. Für Unternehmer:innen erge­ben sich dar­aus Vorteile wie eine ver­bes­ser­te Liquidität, ein opti­mier­ter Cashflow und eine ein­fa­che, trans­pa­ren­te Kostenstruktur ohne ver­steck­te Gebühren.

 

Verpflichtender Name-IBAN-Abgleich

Eine wei­te­re Neuerung ist der auto­ma­ti­sche Abgleich von Empfängernamen und IBAN (Name-Check), der Betrug und Fehlüberweisungen redu­zie­ren soll. Vor jeder Überweisung prüft die Bank, ob die ein­ge­ge­be­nen Daten mit dem Namen des Kontoinhabers über­ein­stim­men. Bei Abweichungen wird der Zahlende gewarnt. Die Überweisung kann den­noch durch­ge­führt wer­den, aller­dings erhöht sich dadurch das Haftungsrisiko für den Überweisenden. Ist die Abweichung bloß gering, bekommt man auto­ma­tisch den kor­rek­ten Kontowortlaut durch das System gelie­fert, die­ser soll­te in der Banking Software sofort ange­passt wer­den. Ausnahmen vom Abgleich gel­ten bei­spiels­wei­se für SEPA-Lastschriften, Sammelüberweisungen oder Zahlungen außer­halb des EWR.