Seit Monaten ist über das Thema Trinkgeld und der damit verbundenen Trinkgeldpauschale diskutiert worden.
Nun wurden die neuen Regelungen — mit einigen brisanten Änderungen — veröffentlicht. Dazu kurz die wichtigsten Eckpunkte, die ab 01.01.2026 gültig sein werden.


Unser Experte Gernot Liebmann:
Das leidige Thema des Trinkgeldes wurde entschärft und sofern das Trinkgeldpauschale in der vorgesehenen Höhe in der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, sollte es auch keine großartigen Diskussionen bei Lohnabgabenprüfungen (GPLB) mehr geben. Hatten Sie heuer bereits eine GPLB mit einer aus dem Trinkgeld resultierenden Nachzahlung, dann wenden Sie sich bitte gerne an uns.
Wir informieren Sie und beantworten gerne Ihre offenen Fragen!
Gernot Liebmann
Team Personalmanagement
Die nach Bundesländer variierende Höhe der Trinkgeldpauschale für die Gastronomie gehört 2026 der Vergangenheit an und es kommt eine österreichweit einheitliche Pauschalierung. Die Pauschalbeträge dienen als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, von der Lohnsteuer sind diese weiterhin befreit.
Höhe der Pauschale ab 2026
- Mitarbeiter mit Inkasso: 65 Euro pro Monat
- Mitarbeiter ohne Inkasso: 45 Euro pro Monat
Diese Beträge dürfen auch wie bisher bei geringerem Stundenausmaß aliquotiert werden.
Bei zukünftigen Lohnabgabenprüfungen (GPLB) darf es keine Nachforderungen mehr geben, sollte das tatsächlich erhaltene Trinkgeld die Pauschalbeträge überschreiten.
Außerdem hat das Finanzministerium in den Lohnsteuer-Richtlinien klargestellt, dass Trinkgelder aus einem Troncsystem, bei dem im Vorhinein ein Verteilungsschlüssel festgelegt wurde, auch von der Steuerbefreiung erfasst sind. Dies gilt natürlich auch bei Kartenzahlungen, bei denen der Arbeitgeber das Trinkgeld an den Dienstnehmer:in weitergibt.