Wie wir in unserem Newsletter vom 24. September 2025 mitgeteilt haben, sind Änderungen im Zahlungsverkehr erfolgt, die am 9. Oktober 2025 in Kraft getreten sind.


Unsere Expertin Karin Schloffer:
Ein Aliasname kann für Konten vergeben werden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Firmennamen sehr lang sind oder Sonderzeichen enthalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Bank, um den Kontonamen abzustimmen.
Wir informieren Sie und beantworten gerne Ihre offenen Fragen!
Karin Schloffer
Team Office
Im Zuge des verpflichtenden Name-IBAN-Abgleichs teilen wir Ihnen hiermit die aktuellen Kontodaten unserer Firmengruppe mit:
Bei Zahlungen an: BG&P Binder Grossek & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH
Kontoinhaber (Achtung, Aliasname aufgrund der Länge des Firmenwortlautes): BGP Steuerberatung GmbH
IBAN AT48 2081 5033 0070 4990
Bei Zahlungen an: BG&P Unternehmensberatung GmbH
Kontoinhaber: BG&P Unternehmensberatung GmbH
IBAN AT52 2081 5000 4418 4737
Bei Zahlungen an: Moore BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH
Kontoinhaber: Moore BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH
IBAN AT86 2081 5000 0494 1902
Bei Zahlungen an: BG&P X IT GmbH
Kontoinhaber: BG&P X IT GmbH
IBAN AT70 2081 5000 4578 4428
Wir empfehlen, die ROT MARKIERTEN Kontodaten zu verwenden, in Ihrer Banking-Software zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um Fehlermeldungen zu vermeiden und Überweisungen effizienter abwickeln zu können.





