Am 20. Dezember 2025 hat Österreich den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (Network Information Security) ver­ab­schie­det. Nach lan­ger Wartezeit ist nun Klarheit geschaf­fen: Das neue Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) ersetzt das bis­he­ri­ge Regime und schafft die Grundlage für ein EU-weit hohes Cybersicherheitsniveau auch in Österreich.

Die NIS2-Richtlinie betrifft vie­le Unternehmen in wesent­li­chen und wich­ti­gen Sektoren – von Energie, Verkehr und Gesundheitswesen bis hin zu Lebensmittelproduktion, digi­ta­len Diensten und Abfallbewirtschaftung.

Achtung: Auch Lieferanten und Dienstleister die­ser Unternehmen kön­nen unter die Richtlinie fallen.

WICHTIG: Unternehmen haben ab Kundmachung des Gesetzes eine Übergangsfrist von 9 Monaten zur Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen. Innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten müs­sen sich betrof­fe­ne Einrichtungen bei der Cybersicherheitsbehörde regis­trie­ren, und nach 12 Monaten ist eine Selbstdeklaration über die umge­setz­ten Maßnahmen abzugeben.

Weihnachtlich dekorierte Szene mit Geschenkpaket auf Holztisch, zur Hälfte in digitale Binärcodes übergehend, mit Etikett 'NIS2' – symbolisiert digitale Sicherheit und EU-Richtlinie NIS2 in der Weihnachtszeit.
Porträt einer lächelnden Frau mit glatten, schulterlangen braunen Haaren und schwarzer Bluse vor hellem Hintergrund.

Unser Experte Engelbert Mauthner:

Handeln Sie jetzt!

Die erfolg­rei­che Implementierung von NIS2 hängt von der akti­ven Beteiligung der Unternehmen ab. Unternehmen, die regu­la­to­ri­sche Compliance als Chance begrei­fen, eta­blie­ren sich als ver­trau­ens­wür­di­ge Partner und stär­ken gleich­zei­tig Österreichs digi­ta­le Souveränität im EU-Binnenmarkt.

Nutzen Sie die Übergangsfrist und las­sen Sie sich von unse­ren IT-Experten bera­ten. Wir beglei­ten Sie Schritt für Schritt zur voll­stän­di­gen NIS2-Compliance.

 

Engelbert Mauthner, CDISE
Geschäftsführer BGPX IT GmbH

Die NIS2-Richtlinie stellt für vie­le Unternehmen eine gro­ße Herausforderung dar, da die kom­plet­te IT-Infrastruktur auf den Prüfstand gestellt wer­den muss. Die Anforderungen sind umfang­reich und die Sanktionen bei Nichteinhaltung erheb­lich – bis zu EUR 10 Millionen oder 2% des welt­wei­ten Jahresumsatzes für wesent­li­che Einrichtungen.

Die im Sommer 2024 gegrün­de­te BG&P X IT GmbH ver­sam­melt alle IT-Kompetenzen der BG&P Unternehmensgruppe unter einem Dach, von umfang­rei­chen Beratungsleistungen bis hin zu indi­vi­du­el­len Softwarelösungen. Eine NIS2 Beratung und Compliance-Prozessbegleitung gehört zu die­sem Portfolio.

 

Was ändert sich gegen­über NIS?

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter die NIS2-Richtlinie fällt, könn­ten Sie als Teil der Lieferkette betrof­fe­ner Unternehmen den­noch in den Anwendungsbereich gelan­gen. Die Richtlinie sieht umfang­rei­che­re Maßnahmen als die ursprüng­li­che NIS vor, und die Verantwortung liegt nun expli­zit bei der Unternehmensleitung.

Risikomanagementmaßnahmen müs­sen nach einem risi­ko­ba­sier­ten Vorgehen wirk­sam eta­bliert wer­den. Zu den zen­tra­len Anforderungen zählen:

  • Erstellung von Risikoanalyse- und Informationssicherheitskonzepten
  • Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (Back-up-Management und Wiederherstellung)
  • Konzepte für Zugriffskontrollen
  • Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung und gesi­cher­ter Kommunikation

Grundlegende Maßnahmen zur Cyberhygiene müs­sen umfas­send ein­ge­führt wer­den, ins­be­son­de­re auch in Bezug auf Lieferketten:

  • Risikomanagement und Sicherheitsrichtlinien
  • Software-Updates und Gerätekonfiguration
  • Netzwerksegmentierung und Identitäts- und Zugriffsmanagement
  • Schulungen für Mitarbeiter:innen
  • Meldung von Sicherheitsvorfällen und phy­si­sche Sicherheit
  • Bewertung der eige­nen Cybersicherheitskapazitäten und Integration moder­ner Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Machine Learning

 

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Begleitung durch den gesam­ten Compliance-Prozess: Wir unter­stüt­zen Sie von der Analyse des IST-Zustands bis zur voll­stän­di­gen Umsetzung der NIS2-Anforderungen.
  • Sicherheitsstand bewer­ten und ver­bes­sern: Wir zei­gen auf, wel­che Erfordernisse nötig sind, um die NIS2-Vorgaben zu erfüllen.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Unsere IT-Experten ent­wi­ckeln umsetz­ba­re Maßnahmen, die auf die spe­zi­fi­schen Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Branche abge­stimmt sind.
  • Erhöhte Transparenz und Klarheit: Sie erhal­ten einen detail­lier­ten Überblick über den aktu­el­len Stand Ihrer IT-Sicherheit und kla­re Handlungsempfehlungen.

 

Hintergrund & Ziele der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Initiative, die dar­auf abzielt, die Cybersicherheitsstandards zu ver­ein­heit­li­chen und die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen zu erhö­hen. Ihr Hauptziel ist es, die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen auf ein hohes Niveau zu heben.

Die Richtlinie knüpft an die NIS-Richtlinie von 2018 an und moder­ni­siert den Rechtsrahmen auf­grund der zuneh­men­den Digitalisierung, der ver­än­der­ten Bedrohungslandschaft und der Defizite der ursprüng­li­chen NIS. Sie wur­de am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union ver­öf­fent­licht und muss­te bis zum 17. Oktober 2024 in natio­na­les Recht umge­setzt werden.

 

Wesentliche Neuerungen im NISG 2026

  1. Unterscheidung zwi­schen wesent­li­chen und wich­ti­gen Einrichtungen

Wesentliche Einrichtungen umfas­sen Sektoren wie Energie, Verkehr, Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Abwasser, digi­ta­le Infrastruktur, öffent­li­che Verwaltung und Weltraum. Für sie gel­ten stren­ge­re Anforderungen und höhe­re Sanktionen.

Wichtige Einrichtungen umfas­sen Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittelproduktion, Hersteller bestimm­ter Waren, Anbieter digi­ta­ler Dienste und Forschungseinrichtungen.

  1. Anwendungsbereich

Um Divergenzen zwi­schen Mitgliedstaaten zu ver­mei­den, defi­niert die Richtlinie den Anwendungsbereich selbst: Sie umfasst alle mitt­le­ren und gro­ßen Unternehmen in den wesent­li­chen und wich­ti­gen Sektoren. Wichtig: Es gibt kein Konzernprivileg, jede Gesellschaft ist sepa­rat zu betrachten.

  1. Umfangreiche Risikomanagementmaßnahmen

Die Unternehmensleitung trägt die Verantwortung für die Einhaltung. Erforderlich sind unter anderem:

  • Risikoanalyse- und Informationssicherheitskonzepte
  • Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Back-up-Management und Wiederherstellung
  • Zugriffskontrollen und Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Software-Updates, Netzwerksegmentierung, Gerätekonfiguration
  • Schulungen für Mitarbeiter:innen
  • Lieferkettenmanagement und phy­si­sche Sicherheit
  1. Strikte Meldepflichten

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müs­sen zeit­nah gemel­det werden:

  • Frühwarnung: Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme
  • Meldung: Innerhalb von 72 Stunden
  • Abschlussbericht: Spätestens 1 Monat nach der Meldung
  1. Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen

Die Cybersicherheitsbehörde (eine nach­ge­la­ger­te Behörde des BMI) ist ermäch­tigt zu Vor-Ort-Kontrollen, Sicherheitsprüfungen und Ad-hoc-Prüfungen. Für orga­ni­sa­to­ri­sche Aspekte sind bestehen­de Nachweise (z.B. ISO/IEC 27001) anre­chen­bar, tech­ni­sche Wirksamkeitskontrollen müs­sen jedoch sepa­rat nach­ge­wie­sen wer­den (z.B. durch Penetrationstests).

  1. Erhebliche Sanktionen
  • Wesentliche Einrichtungen: Bis zu EUR 10 Millionen oder 2% des welt­wei­ten Jahresumsatzes (je nach­dem, wel­cher Betrag höher ist)
  • Wichtige Einrichtungen: Bis zu EUR 7 Millionen oder 1,4% des welt­wei­ten Jahresumsatzes

Zusätzlich besteht für Leitungsorgane das Risiko von Schadenersatzforderungen bei Pflichtverletzungen.