Seit Jänner 2026 gibt es eine wichtige Neuerung in FinanzOnline: Mit der neuen Funktion „unentgeltliche Vertretung” können Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten in bestimmten Fällen in FinanzOnline jetzt auch von einer vertrauten Person erledigen lassen – oder Sie übernehmen selbst die Vertretung für jemanden, der Unterstützung bei digitalen Amtswegen braucht. Einfach, sicher und flexibel.


Unser Experte, Liang Chen, rät:
Mit diesem neuen Service möchten das BMF und die Finanzverwaltung den Zugang zur digitalen Verwaltung erleichtern – insbesondere für Menschen, die bei digitalen Amtswegen Unterstützung wünschen. Wenn Sie Fragen zur Einrichtung Ihrer Vertretung haben oder Hilfe beim Formular benötigen, melden Sie sich gerne – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt!
Liang Chen, MSc
Steuerberater
Was bedeutet unentgeltliche Vertretung?
Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es, eine volljährige Vertrauensperson aus dem Familien- oder Bekanntenkreis zu bevollmächtigen, sämtliche Funktionen in FinanzOnline zu nutzen – oder selbst diese Rolle für eine nahestehende Person zu übernehmen. Dazu gehören unter anderem:
- Einreichen von Steuererklärungen
- Beantragen von Ratenzahlungen oder Rückerstattungen
- Einsicht in Bescheide und Dokumente, die elektronisch zugestellt wurden
Wichtig: Diese Vertretung darf nicht gegen Entgelt erfolgen – sie ist ausdrücklich für private, ehrenamtliche Unterstützung gedacht.
Wer kann eine Vertretung erteilen?
- Die vertretene Person muss volljährig und voll handlungsfähig
- Sie hat nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit oder eine Pension.
Wer kann vertreten?
- Die Vertrauensperson ist volljährig, handlungsfähig und verfügt über eine ID Austria oder EU-Login.
- Eine Person darf maximal vier andere vertreten.
Wie richte ich die Vertretung ein?
- Laden Sie das amtliche Formular „FONUV1 – Unentgeltliche Vertretung“ herunter. Link zu dem Formular: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/FON-UV1.pdf
- Unterschreiben Sie es (Handschrift oder elektronische Signatur). Ein Scan des unterschriebenen Formulars als PDF genügt.
- Die Vertrauensperson lädt das unterschriebene Formular über ihren eigenen FinanzOnline-Zugang unter Weitere Services → Vertretungsbeziehung verwalten
Dauer, Umfang und Widerruf
- Die Vertretung kann unbefristet oder befristet eingerichtet werden.
- Ein Widerruf ist jederzeit durch Sie oder die Vertrauensperson möglich – sowohl schriftlich per Post als auch über FinanzOnline.
- Die Vertretung endet automatisch mit dem Tod entweder der vertretenen Person oder der Vertrauensperson.





