Seit Jänner 2026 gibt es eine wich­ti­ge Neuerung in FinanzOnline: Mit der neu­en Funktion „unent­gelt­li­che Vertretung” kön­nen Sie Ihre steu­er­li­chen Angelegenheiten in bestimm­ten Fällen in FinanzOnline jetzt auch von einer ver­trau­ten Person erle­di­gen las­sen – oder Sie über­neh­men selbst die Vertretung für jeman­den, der Unterstützung bei digi­ta­len Amtswegen braucht. Einfach, sicher und flexibel.

Zwei Frauen in einem Beratungsgespräch am Schreibtisch, wobei eine jüngere Frau mit Brille und grünem Rollkragenpullover einer älteren Frau mit kurzen grauen Haaren etwas auf einem Laptop erklärt.
Porträt eines lächelnden Mannes mit kurzen, dunklen Haaren vor einem neutralen, hellen Hintergrund. Er trägt ein weißes Hemd und einen dunklen Anzug, was einen professionellen und gepflegten Eindruck vermittelt. Sein freundlicher Gesichtsausdruck strahlt Kompetenz und Offenheit aus.

Unser Experte, Liang Chen, rät:

Mit die­sem neu­en Service möch­ten das BMF und die Finanzverwaltung den Zugang zur digi­ta­len Verwaltung erleich­tern – ins­be­son­de­re für Menschen, die bei digi­ta­len Amtswegen Unterstützung wün­schen. Wenn Sie Fragen zur Einrichtung Ihrer Vertretung haben oder Hilfe beim Formular benö­ti­gen, mel­den Sie sich ger­ne – wir unter­stüt­zen Sie bei jedem Schritt!

Liang Chen, MSc
Steuerberater

 

Was bedeu­tet unent­gelt­li­che Vertretung?

Die unent­gelt­li­che Vertretung ermög­licht es, eine voll­jäh­ri­ge Vertrauensperson aus dem Familien- oder Bekanntenkreis zu bevoll­mäch­ti­gen, sämt­li­che Funktionen in FinanzOnline zu nut­zen – oder selbst die­se Rolle für eine nahe­ste­hen­de Person zu über­neh­men. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Einreichen von Steuererklärungen
  • Beantragen von Ratenzahlungen oder Rückerstattungen
  • Einsicht in Bescheide und Dokumente, die elek­tro­nisch zuge­stellt wurden

Wichtig: Diese Vertretung darf nicht gegen Entgelt erfol­gen – sie ist aus­drück­lich für pri­va­te, ehren­amt­li­che Unterstützung gedacht.

 

Wer kann eine Vertretung erteilen?

  • Die ver­tre­te­ne Person muss voll­jäh­rig und voll handlungsfähig
  • Sie hat nur Einkünfte aus unselb­stän­di­ger Arbeit oder eine Pension.

 

Wer kann vertreten?

  • Die Vertrauensperson ist voll­jäh­rig, hand­lungs­fä­hig und ver­fügt über eine ID Austria oder EU-Login.
  • Eine Person darf maxi­mal vier ande­re vertreten.

 

Wie rich­te ich die Vertretung ein?

  • Laden Sie das amt­li­che Formular „FONUV1 – Unentgeltliche Vertretung“ her­un­ter. Link zu dem Formular: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/FON-UV1.pdf
  • Unterschreiben Sie es (Handschrift oder elek­tro­ni­sche Signatur). Ein Scan des unter­schrie­be­nen Formulars als PDF genügt.
  • Die Vertrauensperson lädt das unter­schrie­be­ne Formular über ihren eige­nen FinanzOnline-Zugang unter Weitere Services → Vertretungsbeziehung verwalten

 

Dauer, Umfang und Widerruf

  • Die Vertretung kann unbe­fris­tet oder befris­tet ein­ge­rich­tet werden.
  • Ein Widerruf ist jeder­zeit durch Sie oder die Vertrauensperson mög­lich – sowohl schrift­lich per Post als auch über FinanzOnline.
  • Die Vertretung endet auto­ma­tisch mit dem Tod ent­we­der der ver­tre­te­nen Person oder der Vertrauensperson.