Ab 1. Oktober 2026 dür­fen Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden den Beleg auch elek­tro­nisch zur Verfügung stel­len. Der Beleg muss wie bis­her direkt bei der Barzahlung mit der Registrierkasse erstellt und signiert wer­den. Ein Papierbeleg kann wei­ter­hin ver­langt werden.

 

Antike goldene Registrierkasse neben einem Tablet mit elektronischem Kassenbeleg und QR-Code auf einem hölzernen Tresen in einem stilvoll beleuchteten Gastronomiebetrieb.
Andreas Sungi

Unser Experte, Andreas Sungi, rät:

Der digi­ta­le Beleg macht den Kassenabschluss ein­fa­cher: Er kann zum Beispiel per E‑Mail, App oder Download über­mit­telt wer­den. Alternativ kann der Kunde den Beleg direkt vor Ort über einen zuge­wand­ten Bildschirm mit­neh­men. Wichtig: Der Papierbeleg bleibt auf Wunsch möglich.

Andreas Sungi
Bilanzierung/Steuersachbearbeitung

 

Beleg direkt bereitstellen

Der elek­tro­ni­sche Beleg muss dem Kunden unmit­tel­bar im Zusammenhang mit der Barzahlung zur Verfügung gestellt wer­den. Möglich sind zum Beispiel eine Übermittlung per E‑Mail oder App, ein Web-Download als PDF oder Textdatei sowie ein struk­tu­rier­tes Format wie XML. Eine bestimm­te tech­ni­sche Form ist nicht vor­ge­schrie­ben. Die gewähl­te Art der Belegerteilung muss jedoch im elek­tro­ni­schen Aufzeichnungssystem doku­men­tiert werden.

 

Digitale Mitnahme vor Ort

Zeigt das Unternehmen den Beleg auf einem Bildschirm an, muss die­ser dem Kunden zuge­wandt sein. Der Beleg ist aus­rei­chend lan­ge anzu­zei­gen, damit der Kunde ihn wäh­rend des Bezahlvorgangs ohne Weggehen vom Kassenplatz foto­gra­fie­ren oder scan­nen kann. Die digi­ta­le Mitnahme soll für den Kunden ein­fach und ohne zusätz­li­che Wege mög­lich sein.

 

Papierbeleg bleibt ein Recht

Kunden sowie Organe der Abgabenbehörde kön­nen wei­ter­hin einen Papierbeleg ver­lan­gen. Das ist unmit­tel­bar nach der Barzahlung mög­lich oder noch bis zum Geschäftsschluss des­sel­ben Tages. Wird der Papierbeleg spä­ter ver­langt, müs­sen die wesent­li­chen Angaben zum Geschäft bekannt sein: Betrag, Datum, Uhrzeit und han­dels­üb­li­che Bezeichnung.