Wie wir in unse­rem Newsletter vom 24. September 2025 mit­ge­teilt haben, sind Änderungen im Zahlungsverkehr erfolgt, die am 9. Oktober 2025 in Kraft getre­ten sind.

Warnschild mit Symbol einer fallenden Person, die über einen Balken mit den Begriffen
Porträt einer lächelnden jungen Frau mit langen dunklen Haaren, Brille und schwarzer Kleidung vor neutralem Hintergrund – professionelles Business-Profilfoto.

Unsere Expertin Karin Schloffer:

Ein Aliasname kann für Konten ver­ge­ben wer­den. Dies ist beson­ders vor­teil­haft, wenn Firmennamen sehr lang sind oder Sonderzeichen ent­hal­ten. Wenden Sie sich in die­sem Fall an Ihre Bank, um den Kontonamen abzustimmen.
 

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten ger­ne Ihre offe­nen Fragen!

Karin Schloffer
Team Office

Im Zuge des ver­pflich­ten­den Name-IBAN-Abgleichs tei­len wir Ihnen hier­mit die aktu­el­len Kontodaten unse­rer Firmengruppe mit:
 
Bei Zahlungen an: BG&P Binder Grossek & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH
Kontoinhaber (Achtung, Aliasname auf­grund der Länge des Firmenwortlautes): BGP Steuerberatung GmbH
IBAN   AT48 2081 5033 0070 4990
 
Bei Zahlungen an: BG&P Unternehmensberatung GmbH
Kontoinhaber: BG&P Unternehmensberatung GmbH
IBAN   AT52 2081 5000 4418 4737
 
Bei Zahlungen an: MOORE BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH
Kontoinhaber: MOORE BG&P Wirtschaftsprüfung GmbH
IBAN   AT86 2081 5000 0494 1902
 
Bei Zahlungen an: BG&P X IT GmbH
Kontoinhaber: BG&P X IT GmbH
IBAN   AT70 2081 5000 4578 4428
 
Wir emp­feh­len, die ROT MARKIERTEN Kontodaten zu ver­wen­den, in Ihrer Banking-Software zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen, um Fehlermeldungen zu ver­mei­den und Überweisungen effi­zi­en­ter abwi­ckeln zu können.