Unternehmer sind verpflichtet, am Ende eines Kalenderjahres einen Registrierkassen-Jahresbeleg zu erstellen, auszudrucken und aufzubewahren. Das betrifft auch Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Dieser Beleg dient als zusätzliche Sicherheit für die vollständige Erfassung der Umsätze und wird in die Belegkette der Registrierkasse eingeflochten. Der am Jahresbeleg befindliche QR-Code muss mittels der BMF Belegcheck-App geprüft werden, wobei der über FinanzOnline angeforderte Authentifizierungscode in die App einzugeben ist. Diese Prüfung muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.


Unser Experte Andreas Sungi:
Ab 2026 gibt es in Österreich deutliche Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht: Die wichtige 15-Warengruppen-Regelung wird unbefristet, die Grenze der sogenannten “Kalte-Hände-Regelung” für Märkte und ähnliche Betriebe steigt auf 45.000 € Umsatz und ab 1. Oktober 2026 wurde der digitale Kassenbon als Alternative zum Papierbon eingeführt, um die Zettelwirtschaft zu reduzieren.
Andreas Sungi
Bilanzierung/Steuersachbearbeitung
Wichtige Änderungen ab 2026
15-Warengruppen-Regelung:
Wird unbefristet festgeschrieben (ab 1. Jänner 2026). Dadurch muss nicht die genaue Warenbezeichnung am Beleg angeführt sein, sondern es reicht die Zuordnung zu einer Warengruppe, wie z.B. Getränke, Sportschuhe, Schreibwaren etc. Das schafft bei kleineren Betrieben verlässliche Rahmenbedingungen und senkt den Verwaltungsaufwand.
“Kalte-Hände-Regelung”:
Die Umsatzgrenze für Ausnahmen wie Märkte, Buschenschanken und Hütten wird ab 1. Jänner 2026 von 30.000 € auf 45.000 € erhöht, um sie an die Inflation anzupassen.
Digitaler Beleg:
Ab 1. Oktober 2026 können Kunden entscheiden, ob sie einen digitalen (z.B. per QR-Code) oder gedruckten Beleg erhalten wollen, was Papier spart und den Prozess vereinfacht.





