Unternehmer sind ver­pflich­tet, am Ende eines Kalenderjahres einen Registrierkassen-Jahresbeleg zu erstel­len, aus­zu­dru­cken und auf­zu­be­wah­ren. Das betrifft auch Unternehmen mit abwei­chen­dem Wirtschaftsjahr. Dieser Beleg dient als zusätz­li­che Sicherheit für die voll­stän­di­ge Erfassung der Umsätze und wird in die Belegkette der Registrierkasse ein­ge­floch­ten. Der am Jahresbeleg befind­li­che QR-Code muss mit­tels der BMF Belegcheck-App geprüft wer­den, wobei der über FinanzOnline ange­for­der­te Authentifizierungscode in die App ein­zu­ge­ben ist. Diese Prüfung muss spä­tes­tens bis zum 15. Februar des Folgejahres durch­ge­führt werden.

Antike Registrierkasse aus Metall mit floralen Verzierungen und gelber Blume auf der Vorderseite, aufgestellt auf einer hölzernen Theke in einem stimmungsvoll beleuchteten Café oder Restaurant.
Andreas Sungi

Unser Experte Andreas Sungi:

Ab 2026 gibt es in Österreich deut­li­che Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht: Die wich­ti­ge 15-Warengruppen-Regelung wird unbe­fris­tet, die Grenze der soge­nann­ten “Kalte-Hände-Regelung” für Märkte und ähn­li­che Betriebe steigt auf 45.000 € Umsatz und ab 1. Oktober 2026 wur­de der digi­ta­le Kassenbon als Alternative zum Papierbon ein­ge­führt, um die Zettelwirtschaft zu reduzieren.

 

Andreas Sungi
Bilanzierung/Steuersachbearbeitung

Wichtige Änderungen ab 2026

 

15-Warengruppen-Regelung:

Wird unbe­fris­tet fest­ge­schrie­ben (ab 1. Jänner 2026). Dadurch muss nicht die genaue Warenbezeichnung am Beleg ange­führt sein, son­dern es reicht die Zuordnung zu einer Warengruppe, wie z.B. Getränke, Sportschuhe, Schreibwaren etc. Das schafft bei klei­ne­ren Betrieben ver­läss­li­che Rahmenbedingungen und senkt den Verwaltungsaufwand.

 

“Kalte-Hände-Regelung”:

Die Umsatzgrenze für Ausnahmen wie Märkte, Buschenschanken und Hütten wird ab 1. Jänner 2026 von 30.000 € auf 45.000 € erhöht, um sie an die Inflation anzupassen.

 

Digitaler Beleg:

Ab 1. Oktober 2026 kön­nen Kunden ent­schei­den, ob sie einen digi­ta­len (z.B. per QR-Code) oder gedruck­ten Beleg erhal­ten wol­len, was Papier spart und den Prozess vereinfacht.