Die aws veröffentlicht laufend neue Informationen zur Fördervoraussetzung und Abwicklung der Investitionsprämie. Wir haben für Sie die wichtigsten aktuellen Klarstellungen und Fristen zusammengefasst:
1) Frist für erste Maßnahme endet mit 31.05.2021
Haben Sie bereits für alle in Ihrem Antrag angeführten Investitionen eine erste Maßnahme gesetzt? Wenn nein, besteht noch bis 31.05.2021 die Möglichkeit dazu.
Wird die Frist versäumt, ist die betroffene Investition nicht förderfähig und kann in der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.
Als erste Maßnahme gelten u.a. Bestellung, Anzahlung, Rechnungsausstellung, Beginn von Leistungen oder Abschluss eines Kaufvertrags.
Achtung: Nicht jede Investition, für die bis 31.05.2021 eine erste Maßnahme getätigt wird, ist auch für die Investitionsprämie relevant. Ausschließlich jene Investitionen, die bereits im Antrag berücksichtigt wurden, können gefördert werden.
2) Neue FAQ (Stand 21.04.2021)
Folgende Klarstellungen wurden in den neuen FAQ ergänzt:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter sind förderbar, wenn sie abgeschrieben werden.
- Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn Sie min. zu 50% betrieblich genutzt werden. Dies gilt auch für Dienstnehmerfahrzeuge mit kleinem und großem Sachbezug.
- Sammelrechnungen sind nicht schädlich, solange die geförderten Investitionen klar ersichtlich und eindeutig einem Förderprozentsatz (7 % bzw. 14%) zuordenbar sind.
- Umfasst die eingereichte Investition auch Anschaffungsnebenkosten, können diese mit dem Anlagegut aktiviert werden. Die Zusammensetzung des aktivierten Betrags ist im Anlagenverzeichnis nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Die Frist für die Abrechnung wurde aus den FAQ gestrichen. Es ist empfehlenswert, die Abrechnung nach Inbetriebnahme und Bezahlung aller im Antrag angeführten Investitionen so rasch als möglich durchzuführen.
Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann rät:
Die Änderung der Richtlinien sowie die Budgeterhöhung stehen noch aus. Es kommt daher weiterhin zur Verzögerung von Zusagen und Auszahlungen.
Sie sind sich unsicher über den Stand Ihres Förderansuchens? Im aws Fördermanager können Sie den Status Ihres Antrags einsehen. Sobald hier „Aufrechter Vertrag“ zu lesen ist, können Sie Ihren Antrag abrechnen und die Auszahlung beantragen.
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Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Mona-Lisa Heitzmann, MA
Berufsanwärterin
Mona-Lisa.Heitzmann@bgundp.com