Um Unternehmen wei­ter­hin in der Covid-19 Krise zu unter­stüt­zen und Arbeitsplätze erhal­ten zu kön­nen, hat die Bundesregierung nun Ratenzahlungsmodelle ent­wi­ckelt, bei wel­cher Sie coro­nabe­ding­te Rückstände bei der ÖGK und beim Finanzamt in einem Zeitraum von längs­tens 36 Monaten ent­rich­ten können. 

In die­sem Newsletter tei­len wir Ihnen die wesent­li­chen Punkte zu den bei­den Ratenzahlungsmodellen mit und ver­wei­sen auf Online-Ratenrechner, mit wel­chen Sie Ihre künf­ti­gen Raten ganz ein­fach selbst vor­be­rech­nen können.

Christian Grossek

Unser Experte, Patrick Zirkl rät:

Achtung: Nur wenn Sie die Anträge für die Phase 1 bis 30.06.2021 online stel­len, kön­nen Sie die­se Modelle in Anspruch neh­men. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne, neh­men Sie mit Ihrem zustän­di­gen Sachbearbeiter Kontakt auf!

Patrick Zirkl, BSc

Team Steuerberatung

patrick.zirkl@bgundp.com

Rückstände beim Finanzamt

Seit dem 10.06.2021 kön­nen Sie für Ihre Rückstände beim Finanzamt ein Ratenansuchen bean­tra­gen, wel­ches sich in zwei Phasen aufteilt.

In Phase 1 kön­nen Ratenzahlungen bis zum 30.09.2022 bean­tragt wer­den. Optional kön­nen Sie die „Safety-Car“-Phase bean­tra­gen, bei wel­cher Sie für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils nur 1% des gesam­ten Abgabenrückstandes als Rate beglei­chen müssen.

In Phase 2 kön­nen Rückstände, die in Phase 1 gewährt, aber noch nicht voll­stän­dig begli­chen wur­den, auf bis zu wei­te­re 21 Monate neu ver­teilt wer­den. Voraussetzung ist jedoch, dass in der ers­ten Phase zumin­dest 40% der Abgabenrückstände begli­chen wur­den und kein Terminverlust ein­ge­tre­ten ist. Antragsfrist ist hier der 31.08.2022.

Den Ratenrechner des BMF kön­nen Sie unter fol­gen­den Link abrufen:

https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner

 

Rückstände bei der Gesundheitskasse 

Für Rückstände bei der ÖGK kön­nen Sie noch bis zum 30.06.2021 ein Ratenansuchen stel­len, wel­ches sich eben­so in zwei Phasen aufteilt.

Die Raten der ers­ten Phase wer­den bis längs­tens 30.09.2022 auf­ge­teilt. Auch hier steht die soge­nann­te „Safety-Car“-Phase zu Verfügung, bei wel­cher eine Reduktion der Raten bis Ende September 2021 auf Null Euro mög­lich ist.

In der zwei­ten Phase kön­nen noch offe­ne Beitragsrückstände aus der ers­ten Phase auf wei­te­re 21 Monate, also bis zum 30.06.2024, neu ver­teilt wer­den. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass zumin­dest 40% des ursprüng­li­chen Rückstandes begli­chen wur­den und kein Terminverlust ein­ge­tre­ten ist und der Antrag recht­zei­tig einlangt.

  • Bitte beach­ten Sie, dass die in der Kurzarbeitsbeihilfe ent­hal­te­nen Sozialversicherungsbeiträge trotz­dem bis zum 15. des auf die Beihilfeauszahlung zweit­fol­gen­den Kalendermonates zu beglei­chen sind.

Den Ratenrechner der ÖGK und wei­ter­füh­ren­de Informationen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link:

 https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.865234&portal=oegkdgportal