Mit der ab 1.1. gel­ten­den Neuorganisation der Finanzverwaltung (Zusammenlegung der bis­he­ri­gen Finanzämter zum Finanzamt Österreich) dür­fen wir Ihnen fol­gen­de Information des BMF bekannt geben:

Im Laufe des Jahres 2020 wur­den durch Umstrukturierungen im Bereich der Finanzverwaltung das „Finanzamt Österreich“ und das „Finanzamt für Großbetriebe geschaf­fen. Die bis­he­ri­gen Finanzämter wer­den in „Dienststellen“ umbenannt. 

Wenn Ihr Unternehmen in das Finanzamt für Großbetriebe wech­selt, so erhal­ten Sie sei­tens der Finanz ein Informationsschreiben. Unter Großbetriebe sind nicht nur aus­schließ­lich prü­fungs­pflich­ti­ge Gesellschaften zu ver­ste­hen, es wech­seln bei­spiels­wei­se sämt­li­che Privatstiftungen in die­ses Finanzamt.

Im Finanzamt Österreich blei­ben lt. BMF die Bankverbindungen der Dienststellen (=bis­he­ri­ge Finanzämter) auf­recht. Das Finanzamt für Großbetriebe erhält eine neue Bankverbindung.

Bezüglich der eini­gen weni­gen Dienststellen, die zusam­men­ge­legt wer­den, kön­nen Sie die Bankverbindung aus der nach­ste­hen­den Tabelle ersehen:

Um Säumniszuschläge zu ver­mei­den, emp­fiehlt sich die Überprüfung der im ERP-System ange­leg­ten Stammdaten sowie Anpassung all­fäl­li­ger Vorlagen im Electronic Banking-System (ins­be­son­de­re im Hinblick auf das zustän­di­ge Finanzamt im Bereich der Ertragsteuern und Umsatzsteuer) um sicher­zu­stel­len, dass die Überweisungsdaten kor­rekt erfasst sind.

Unser Experte, Ljubica Kačavenda rät:

Zuletzt noch ein Tipp bzw. all­ge­mei­ner Hinweis zu den Stundungen:

Bitte beach­ten Sie, dass die bis­her auf­rech­ten Stundungen bis 15. 01.2021 auto­ma­tisch vom Finanzamt bis 31.03.2021 ver­län­gert wor­den sind.

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

Ljubica Kačavenda
Steuersachbearbeiterin

ljubica.kacavenda@bgundp.com