Mit der ab 1.1. geltenden Neuorganisation der Finanzverwaltung (Zusammenlegung der bisherigen Finanzämter zum Finanzamt Österreich) dürfen wir Ihnen folgende Information des BMF bekannt geben:
Im Laufe des Jahres 2020 wurden durch Umstrukturierungen im Bereich der Finanzverwaltung das „Finanzamt Österreich“ und das „Finanzamt für Großbetriebe geschaffen. Die bisherigen Finanzämter werden in „Dienststellen“ umbenannt.
Wenn Ihr Unternehmen in das Finanzamt für Großbetriebe wechselt, so erhalten Sie seitens der Finanz ein Informationsschreiben. Unter Großbetriebe sind nicht nur ausschließlich prüfungspflichtige Gesellschaften zu verstehen, es wechseln beispielsweise sämtliche Privatstiftungen in dieses Finanzamt.
Im Finanzamt Österreich bleiben lt. BMF die Bankverbindungen der Dienststellen (=bisherige Finanzämter) aufrecht. Das Finanzamt für Großbetriebe erhält eine neue Bankverbindung.
Bezüglich der einigen wenigen Dienststellen, die zusammengelegt werden, können Sie die Bankverbindung aus der nachstehenden Tabelle ersehen:
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich die Überprüfung der im ERP-System angelegten Stammdaten sowie Anpassung allfälliger Vorlagen im Electronic Banking-System (insbesondere im Hinblick auf das zuständige Finanzamt im Bereich der Ertragsteuern und Umsatzsteuer) um sicherzustellen, dass die Überweisungsdaten korrekt erfasst sind.
Unser Experte, Ljubica Kačavenda rät:
Zuletzt noch ein Tipp bzw. allgemeiner Hinweis zu den Stundungen:
Bitte beachten Sie, dass die bisher aufrechten Stundungen bis 15. 01.2021 automatisch vom Finanzamt bis 31.03.2021 verlängert worden sind.
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Ljubica Kačavenda
Steuersachbearbeiterin