Sämtliche Lockdown-Maßnahmen, die seit dem Stephanitag gelten, werden bis auf weiteres verlängert, frühestens ab 8. Februar 2021 könnte es, sollte nichts dazwischenkommen, erste Öffnungsschritte für Schulen, den Handel, in Museen sowie bei den körpernahmen Dienstleistern geben. Gastronomie- und Tourismusbetriebe sowie Kulturstätten wie Theater und Konzertsäle werden hingeben den gesamten Februar geschlossen bleiben. Die Wintersaison ist damit für viele Unternehmen gelaufen.
Folgende Hilfsmaßnahmen sind derzeit bekannt, Details sind noch abzuwarten.
Ausfallbonus
Der Ausfallsbonus, der für alle Unternehmen gilt, ersetzt den Umsatzersatz und deckt bis zu 30% des Umsatzrückganges des Vergleichszeitraums 2019, gedeckelt mit 60.000 Euro im Monat ab. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Unternehmen mindestens 40% Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben.
Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus als direkte Prämie und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenschuss II zur Liquiditätssicherung. Der Bonus ist monatlich über FinanzOnline zu beantragen, erstmals am 16.2.2021 für den Jänner 2021. Für die Monate November und Dezember 2020 wird der Ausfallsbonus rückwirkend beantragbar sein.
Unternehmen, die den Ausfallsbonus incl. Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen.
Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag mit 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss.
Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrags für den Fixkostenzuschuss II.
Für gemeinnützige Veranstalter im Kulturbereich wird der Ausfallsbonus im Rahmen des NPO-Fonds nachgebildet werden.
Bereits bestehende Wirtschaftshilfen
Weiterhin beantragt werden können der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz (jeweils bis 30.06.2021). Der Härtefallfonds wird bis 15.06.2021 verlängert. Der EU-Beihilferahmen, der derzeit eine Begrenzung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen mit EUR 800.000,00 vorsieht, wird voraussichtlich auf 1 Mio EUR erweitert werden.
Investitionsprämie: Der Zeitraum für den Beginn der Investitionen wird von Februar auf Mai verlängert.
Es ist auch damit zu rechnen, dass die Kurzarbeitsbeihilfe über den 31.03.2021 hinaus verlängert wird.
Unsere Expertin Michaela Rabl rät:
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer/Ihrem Steuerberaterin auf, damit für Sie die optimale Kombination der Wirtschaftshilfen ermittelt wird.
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Mag. Michaela Rabl
Teamleiterin