Kurz vor Ende der Antragsfrist am 28.02.2021 hat die aws einige Fristverlängerungen bekannt gegeben. Die Möglichkeit, förderfähige Investitionen zu tätigen, wurde damit wesentlich erweitert.
Es lohnt sich geplante Investitionen hinsichtlich der neuen Fristen auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls einen erweiterten bzw. zusätzlichen Antrag zu stellen (Mindestinvestitionsvolumen pro Antrag EUR 5.000,-).
Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc rät:
Die angeführten Änderungen sind noch nicht in den Richtlinien und FAQ enthalten. Sie gelten für bereits eingereichte als auch neue Anträge.
Da die erforderlichen Gesetzesänderungen zur Budgeterhöhung noch ausständig sind, kommt es bei nach 02.02.2021 eingereichten Anträgen zu Verzögerungen bei der Erledigung Seitens der
aws. Zusagen und Auszahlungen können erst nach der Gesetzesänderung erfolgen.
Details dazu finden Sie unter www.aws.at.
Wir informieren Sie und beantworten Ihre offenen Fragen!
Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc
Berufsanwärterin
Wir haben für Sie die aktuellen Änderungen kompakt zusammengefasst:
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Verlängerung Frist für erste Maßnahmen
Im Antrag können nun auch Investitionen berücksichtigt werden, für die bis 31.05.2021 (zuvor 28.02.2021) eine erste Maßnahme getätigt wird (z.B. Bestellung, Erhalt der Rechnung, Zahlung, Beginn der Leistung).
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Verlängerung Investitionsdurchführungszeitraum
Geförderte Investitionen sind mit spätestens 28.02.2023 (zuvor 28.02.2022) abzuschließen. Bis zu diesem Datum muss für alle im Antrag angeführten Investitionen die Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgt sein.Bei Anträgen mit Investitionsvolumen über 20 Mio. verlängert sich diese Frist auf 28.02.2025 (zuvor 28.02.2024).
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Verlängerung Abrechnungsfrist
Auch für die Abwicklung der Anträge gibt es eine Erleichterung. Sind alle im Antrag angeführten Investitionen abgeschlossen (Inbetriebnahme und Bezahlung) hat der Antragsteller 6 Monate (zuvor 3 Monate) Zeit die Abrechnung vorzunehmen.
Achtung: Die Frist zur Einreichung von Anträgen wurde NICHT verlängert.
Als Antragsfrist gilt weiterhin 28.02.2021.