Kurz vor Ende der Antragsfrist am 28.02.2021 hat die aws eini­ge Fristverlängerungen bekannt gege­ben. Die Möglichkeit, för­der­fä­hi­ge Investitionen zu täti­gen, wur­de damit wesent­lich erweitert.

Es lohnt sich geplan­te Investitionen hin­sicht­lich der neu­en Fristen auf ihre Förderfähigkeit zu prü­fen und gege­be­nen­falls einen erwei­ter­ten bzw. zusätz­li­chen Antrag zu stel­len (Mindestinvestitionsvolumen pro Antrag EUR 5.000,-).

Unsere Expertin, Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc rät:

Die ange­führ­ten Änderungen sind noch nicht in den Richtlinien und FAQ ent­hal­ten. Sie gel­ten für bereits ein­ge­reich­te als auch neue Anträge.

Da die erfor­der­li­chen Gesetzesänderungen zur Budgeterhöhung noch aus­stän­dig sind, kommt es bei nach 02.02.2021 ein­ge­reich­ten Anträgen zu Verzögerungen bei der Erledigung Seitens der
aws. Zusagen und Auszahlungen kön­nen erst nach der Gesetzesänderung erfolgen.

Details dazu fin­den Sie unter www.aws.at.

Wir infor­mie­ren Sie und beant­wor­ten Ihre offe­nen Fragen!

Mona-Lisa Heitzmann, MA BSc
Berufsanwärterin

mona-lisa.heitzmann@bgundp.com

Wir haben für Sie die aktu­el­len Änderungen kom­pakt zusammengefasst:

  • Verlängerung Frist für ers­te Maßnahmen
    Im Antrag kön­nen nun auch Investitionen berück­sich­tigt wer­den, für die bis 31.05.2021 (zuvor 28.02.2021) eine ers­te Maßnahme getä­tigt wird (z.B. Bestellung, Erhalt der Rechnung, Zahlung, Beginn der Leistung). 

  • Verlängerung Investitionsdurchführungszeitraum
    Geförderte Investitionen sind mit spä­tes­tens 28.02.2023 (zuvor 28.02.2022) abzu­schlie­ßen. Bis zu die­sem Datum muss für alle im Antrag ange­führ­ten Investitionen die Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgt sein.

    Bei Anträgen mit Investitionsvolumen über 20 Mio. ver­län­gert sich die­se Frist auf 28.02.2025 (zuvor 28.02.2024). 

  • Verlängerung Abrechnungsfrist
    Auch für die Abwicklung der Anträge gibt es eine Erleichterung. Sind alle im Antrag ange­führ­ten Investitionen abge­schlos­sen (Inbetriebnahme und Bezahlung) hat der Antragsteller 6 Monate (zuvor 3 Monate) Zeit die Abrechnung vorzunehmen.

Achtung: Die Frist zur Einreichung von Anträgen wur­de NICHT ver­län­gert.
Als Antragsfrist gilt wei­ter­hin 28.02.2021.