Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer geht in die zweite Runde!


Unser Experte, Gernot Kurzmann, rät:
Noch bis 08.08.2024, 12:00 Uhr die Energiekostenpauschale beantragen und dadurch einen Ausgleich zu den hohen Energiekosten schaffen.
Mag. Gernot Kurzmann
Team Steuerberatung
Seit Donnerstag, 20.06.2024 können Unternehmen, die mangels Erreichens der Zuschussuntergrenze beim Energiekostenzuschuss II leer ausgegangen sind, nun die Energiekostenpauschale in Anspruch nehmen.
Dies betrifft insb. Unternehmen, deren Umsatz 2023 zwischen € 10.000,- und € 400.000,- liegt. Die Höhe der jeweiligen Förderung beträgt zwischen € 167,50 und € 2.685,00, wobei sie sich an zwei Kriterien orientiert: Branche und Umsatz. Ein etwaiger Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich. Der förderfähige Zeitraum betrifft das Jahr 2023.
ACHTUNG: Die Frist für diese Förderung endet mit 08.08.2024 12:00 Uhr!
Nicht antragsberechtigt sind insb freie Berufe.
Weitere Ausnahmen sowie alle anderen Informationen zu dieser Fördermaßnahme finden Sie zusammengefasst unter www.energiekostenpauschale.at. Außerdem dürfen wir Ihnen eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung stellen.