Von der Regierung wurde eine Verlängerung der bestehenden Coronahilfen veröffentlicht. Im vorliegenden Newsletter informieren wir Sie über die Maßnahmen zur Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten und zu den Erleichterungen in der Umsatzsteuer.
Österreichische Gesundheitskasse
Die ÖGK bietet aufgrund des neuerlichen Lockdowns für Betriebe, die direkt vom behördlichen Betretungsverbot betroffen sind neuerlich die Möglichkeit der Stundung an. Für indirekt betroffene Unternehmen (z.B. Zulieferer von Hotels) besteht auch die Möglichkeit der Stundung, jedoch müssen in diesen Fällen die konkreten Umstände der Liquiditätsprobleme im Antrag dargelegt werden. Gestundet werden können die Beitragszeiträume Oktober, November und Dezember 2020. Davor getroffene Zahlungserleichterungen bleiben natürlich weiterhin aufrecht.
Finanzamt
Die Frist für Abgabenstundungen bis 15.01.2021 soll wegen des neuerlichen Lockdowns bis 31.03.2021 verlängert werden. Somit werden alle Abgabenstundungen die nach dem 15.03.2020 aufgrund von COVID-19 bewilligt wurden und regulär am 1.10.2020 ausgelaufen wären, nicht wie angekündigt bis 15.01.2021, sondern bis 31.03.2021 automatisch verlängert. Für den Zeitraum vom 15.03.2020 bis zum 31.03.2021 sollen keine Stundungszinsen festgesetzt werden. Stundungen bei der Finanz sind ausschließlich dann möglich, wenn ein Liquiditätsengpass als Folge des SARS-CoV-2-Virus vorhanden ist. Für aktuell fällige Abgaben muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, diese werden nicht automatisch in die Fristverlängerung einbezogen.
Umsatzsteuerbefreiung von Impfstoffen
Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind bis 31.12.2022 steuerfrei. Dies gilt ab dem Tag nach Kundmachung der diesbezüglichen Änderung der EU-Richtlinie.
Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021
Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll der ermäßigte Steuersatz von 5% bis Ende 2021 verlängert werden.
Es sollen bis Ende 2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie dem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen. Auch die Kulturbranche soll vom ermäßigten Steuersatz von 5% für bestimmte Umsätze profitieren. Die tatsächliche Beschlussfassung im Nationalrat bleibt abzuwarten.