Überprüfung Jahresbeleg

Überprüfung Jahresbeleg

Jedes Unternehmen, wel­ches eine oder meh­re­re Registrierkassen im Einsatz hat, ist ver­pflich­tet, einen Jahresbeleg zu erstel­len und die­sen bis spä­tes­tens 15. Februar des Folgejahres zu prü­fen sowie für min­des­tens sie­ben Jahre aufzubewahren. Der...